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'''Rechte und Pflichten des THW-Helfers''' | '''Rechte und Pflichten des THW-Helfers''' | ||
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besitzt zwei Hauptwerke die die Mitwirkung (Rechte und Pflichten) | Die Bundesanstalt [[Technisches Hilfswerk]] besitzt zwei Hauptwerke, die die Mitwirkung (Rechte und Pflichten) ihrer Angehörigen regelt. Diese sind: | ||
* das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-[[Helferrechtsgesetz]] - THW-HelfRG) | |||
THW-HelfRG) | * die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk | ||
Im '''''Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - | Im '''''Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - | ||
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Auf den beiden Hauptwerken basiert die '''''Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Helfer-Richtlinie)'''''. Sie regelt die Mitwirkung der Helfer in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Soweit | Auf den beiden Hauptwerken basiert die '''''Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Helfer-Richtlinie)'''''. Sie regelt die Mitwirkung der [[Helfer]] in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Soweit diese Richtlinie der [[Geschäftsstelle]] Aufgaben zuweist, nimmt die Geschäftsstelle diese im Auftrag des [[Landesbeauftragter|Landesbeauftragten]] wahr. | ||
Auslandseinsätze werden mit der '''''Verordnung über die Gewährung von Unfallfürsorge für hauptamtliche Angehörige und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bei Leistung technischer Hilfe im Ausland''''' | Auslandseinsätze werden mit der '''''Verordnung über die Gewährung von Unfallfürsorge für hauptamtliche Angehörige und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bei Leistung technischer Hilfe im Ausland''''' geregelt. | ||
Desweiteren gibt es noch diverse Rundverfügungen, Dienstvorschriften und -anweisungen. | Desweiteren gibt es noch diverse Rundverfügungen, Richtlinien, Dienstvorschriften und -anweisungen. | ||
Alle Rechtsvorschriften sind für THW-Helfer im [[Extranet]] unter Rechtsgrundlagen einsehbar. Mit Helfer sind auch Helferinnen gemeint, der Einfachheit halber ist aber nur die männliche Form genannt. | |||
[[Kategorie:Organisation]] | |||
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