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Sprengantrag: Unterschied zwischen den Versionen

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*die Sprengung/en im Rahmen „sonstiger technischer Hilfeleistung“
*die Sprengung/en im Rahmen „sonstiger technischer Hilfeleistung“


Bei der/den '''Einsatzsprengung/en''' wird die [Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] durch einen Bedarfsträger (Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt etc.) angefordert und sie führt dann für diese die notwendige Sprengung/en aus. Die [[ApLV Sprengen]] und die Aufsichtsbehörden (in NRW die Dezernate 55 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen und das Ordnungsamt) werden nach Möglichkeit vorher telefonisch oder per Fax informiert. Im Anschluss wird lediglich eine Abschlussmeldung für die ApLV erstellt.
Bei der/den '''Einsatzsprengung/en''' wird die [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] durch einen Bedarfsträger (Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt etc.) angefordert und sie führt dann für diese die notwendige Sprengung/en aus. Die [[ApLV Sprengen]] und die Aufsichtsbehörden (in NRW die Dezernate 55 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen und das Ordnungsamt) werden nach Möglichkeit vorher telefonisch oder per Fax informiert. Im Anschluss wird lediglich eine Abschlussmeldung für die ApLV erstellt.


Die '''Übungssprengung/en''' sind mindestens vier Wochen im Voraus zu beantragen. Dazu wird der vollständige Antrag der [[ApLV Sprengen]] zugesandt. Ein Vollständiger Antrag besteht aus:
Die '''Übungssprengung/en''' sind mindestens vier Wochen im Voraus zu beantragen. Dazu wird der vollständige Antrag der [[ApLV Sprengen]] zugesandt. Ein Vollständiger Antrag besteht aus:
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Eine gesonderte Versicherung ist abzuschließen, da der sonst bei sonstigen technischen Hilfeleistungen greifende Versicherungsschutz Sprengungen nicht einschließt.
Eine gesonderte Versicherung ist abzuschließen, da der sonst bei sonstigen technischen Hilfeleistungen greifende Versicherungsschutz Sprengungen nicht einschließt.


Nach erfolgter/n Sprengung/en ist durch den Sprengberechtigten auf jeden Fall ein Abschlussbericht zu verfassen. In diesem ist darzulegen, ob das Sprengziel erreicht wurde, welche Spreng- und Zündmittel empfangen, verbraucht, eingelagert oder vernichtet wurden, wer an der Sprengung teilgenommen hat (andere Sprengberechtigte) und ob es besonderen Vorkommnisse gab.  
Nach erfolgter/n Sprengung/en ist durch den Sprengberechtigten auf jeden Fall ein Abschlussbericht zu verfassen. In diesem ist darzulegen, ob das Sprengziel erreicht wurde, welche Spreng- und Zündmittel empfangen, verbraucht, eingelagert oder vernichtet wurden, wer an der Sprengung teilgenommen hat (andere Sprengberechtigte) und ob es besonderen Vorkommnisse gab.


==Weblinks==
==Weblinks==
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