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Das Ordnungsamt prüft die Anzeige und übersendet eine Kopie an die Aufsichtsbehörde des Landes (in NRW: Dezernat 55 bei den Bezirksregierungen). Beide Ämter können für die Sprengung Auflagen machen. | Das Ordnungsamt prüft die Anzeige und übersendet eine Kopie an die Aufsichtsbehörde des Landes (in NRW: Dezernat 55 bei den Bezirksregierungen). Beide Ämter können für die Sprengung Auflagen machen. | ||
Bei Sprengungen im Gebiet eines anderen [[Ortsverband]]es bestätigt der [[Ortsbeauftragte]] mit seiner Unterschrift, das er den Antrag zur Kenntnis genommen hat. | Bei Sprengungen im Gebiet eines anderen [[Ortsverband]]es bestätigt der [[Ortsbeauftragter|Ortsbeauftragte]] mit seiner Unterschrift, das er den Antrag zur Kenntnis genommen hat. | ||
Bei der '''Sprengung/en im Rahmen sonstiger technischer Hilfeleistung''' sind zusätzlich noch | Bei der '''Sprengung/en im Rahmen sonstiger technischer Hilfeleistung''' sind zusätzlich noch | ||
*der Antrag auf Durchführung einer | *der Antrag auf Durchführung einer Sonstigen technischen Hilfeleistung, | ||
*eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen IHK und/oder Handwerkskammer und | *eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen IHK und/oder Handwerkskammer und | ||
*ein Nachweis über den Abschluss einer gesonderten Versicherung | *ein Nachweis über den Abschluss einer gesonderten Versicherung |
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