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Sprengantrag: Unterschied zwischen den Versionen

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3 Bytes hinzugefügt ,  28. März 2009
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Das Ordnungsamt prüft die Anzeige und übersendet eine Kopie an die Aufsichtsbehörde des Landes (in NRW: Dezernat 55 bei den Bezirksregierungen). Beide Ämter können für die Sprengung Auflagen machen.  
Das Ordnungsamt prüft die Anzeige und übersendet eine Kopie an die Aufsichtsbehörde des Landes (in NRW: Dezernat 55 bei den Bezirksregierungen). Beide Ämter können für die Sprengung Auflagen machen.  


Bei Sprengungen im Gebiet eines anderen [[Ortsverband]]es bestätigt der [[Ortsbeauftragte]] mit seiner Unterschrift, das er den Antrag zur Kenntnis genommen hat.
Bei Sprengungen im Gebiet eines anderen [[Ortsverband]]es bestätigt der [[Ortsbeauftragter|Ortsbeauftragte]] mit seiner Unterschrift, das er den Antrag zur Kenntnis genommen hat.


Bei der '''Sprengung/en im Rahmen sonstiger technischer Hilfeleistung''' sind zusätzlich noch
Bei der '''Sprengung/en im Rahmen sonstiger technischer Hilfeleistung''' sind zusätzlich noch


*der Antrag auf Durchführung einer „Sonstigen technischen Hilfeleistung“,
*der Antrag auf Durchführung einer Sonstigen technischen Hilfeleistung,
*eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen IHK und/oder Handwerkskammer und
*eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen IHK und/oder Handwerkskammer und
*ein Nachweis über den Abschluss einer gesonderten Versicherung
*ein Nachweis über den Abschluss einer gesonderten Versicherung
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