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Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Der/die Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit | Der/die Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit sollte neben einem sicheren Auftreten, kontaktfreudig, einfühlsam und ideenreich sein, sich aber auch gegenüber der Presse durchsetzten und diese auch überzeugen können. Auch die Ausdrucksfähigkeit und das Organisationstalent spielen hierbei eine nicht unbedeutende Rolle. | ||
=== Lehrgänge und Prüfungen === | === Lehrgänge und Prüfungen === |
Version vom 11. August 2008, 01:17 Uhr
Aufgaben
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne sondern auch externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Das heißt:
Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen,Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖH auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeitbegrenzt unterstützt werden.
Qualifikation
persönliche Voraussetzungen
Der/die Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit sollte neben einem sicheren Auftreten, kontaktfreudig, einfühlsam und ideenreich sein, sich aber auch gegenüber der Presse durchsetzten und diese auch überzeugen können. Auch die Ausdrucksfähigkeit und das Organisationstalent spielen hierbei eine nicht unbedeutende Rolle.
Lehrgänge und Prüfungen
THW-spezifische Kenntnisse der Öffentlichkeitsarbeit können in diversen Lehrgängen (z.B. bei Siglinde Schneider-Fuchs) erworben werden.
Lehrgänge
- Modul Öffentlichkeitsarbeit
- Modul Öffentlichkeitsarbeit im Einsatz
- Modul Veranstaltungen
- Modul Medien 1