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* die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk
* die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk


Im '''''Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz -
Im '''Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz -
'''''THW-HelfRG)''''' findet man folgende Paragraphen: § 2 Helfer, § 3 Soziale Sicherung und § 4 Mitwirkung.
THW-HelfRG)''' findet man folgende Paragraphen:
*§ 2 Helfer
*§ 3 Soziale Sicherung
*§ 4 Mitwirkung.


In der '''''Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk''''' finden wir folgende Pragraphen:
In der '''Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk''' finden wir folgende Pragraphen:
§ 1 Helfer und Helferinnen - ''Wer ist Helfer?'';
*§ 1 Helfer und Helferinnen - ''Wer ist Helfer?''
§ 2 Aktive Helfer und aktive Helferinnen - ''Wer kann Helfer werden?'';
*§ 2 Aktive Helfer und aktive Helferinnen - ''Wer kann Helfer werden?''
§ 3 Reservehelfer und Reservehelferinnen - ''Wer [[kann Reservehelfer]] werden?'';
*§ 3 Reservehelfer und Reservehelferinnen - ''Wer kann [[Reservehelfer]] werden?''
§ 4 Althelfer und Althelferinnen - ''Wer kann Althelfer werden?'';
*§ 4 Althelfer und Althelferinnen - ''Wer kann Althelfer werden?''
§ 5 Junghelfer und Junghelferinnen - ''Wer kann Junghelfer werden?'';
*§ 5 Junghelfer und Junghelferinnen - ''Wer kann Junghelfer werden?''
§ 6 Begründung des Dienstverhältnisses - ''Wie werde ich Helfer'';
*§ 6 Begründung des Dienstverhältnisses - ''Wie werde ich Helfer''
§ 7 Probezeit - ''Regelt die Probezeit'';
*§ 7 Probezeit - ''Regelt die Probezeit''
§ 8 Inhalt des Dienstverhältnisses - ''Aufgaben des Helfers'';
*§ 8 Inhalt des Dienstverhältnisses - ''Aufgaben des Helfers''
§ 9 Verstoß gegen Dienstpflichten;
*§ 9 Verstoß gegen Dienstpflichten
§ 10 Beendigung des Dienstverhältnisses;
*§ 10 Beendigung des Dienstverhältnisses
§ 11 Ausschüsse;
*§ 11 Ausschüsse
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten;
*§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Auf den beiden Hauptwerken basiert die '''Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Helfer-Richtlinie)'''. Sie regelt die Mitwirkung der [[Helfer]] in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Soweit diese Richtlinie der [[Geschäftsstelle]] Aufgaben zuweist, nimmt die Geschäftsstelle diese im Auftrag des [[Landesbeauftragter|Landesbeauftragten]] wahr.


Auf den beiden Hauptwerken basiert die '''''Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Helfer-Richtlinie)'''''. Sie regelt die Mitwirkung der [[Helfer]] in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Soweit diese Richtlinie der [[Geschäftsstelle]] Aufgaben zuweist, nimmt die Geschäftsstelle diese im Auftrag des [[Landesbeauftragter|Landesbeauftragten]] wahr.
Auslandseinsätze werden mit der '''Verordnung über die Gewährung von Unfallfürsorge für hauptamtliche Angehörige und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bei Leistung technischer Hilfe im Ausland''' geregelt.
 
Auslandseinsätze werden mit der '''''Verordnung über die Gewährung von Unfallfürsorge für hauptamtliche Angehörige und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bei Leistung technischer Hilfe im Ausland''''' geregelt.


Desweiteren gibt es noch diverse Rundverfügungen, Richtlinien, Dienstvorschriften und -anweisungen.
Desweiteren gibt es noch diverse Rundverfügungen, Richtlinien, Dienstvorschriften und -anweisungen.
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