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=== Sonderrecht === | === Sonderrecht === | ||
Nach [[ | Nach [[Literatur#STVO35|§35 Abs.1 StVO]] sind Fahrzeuge des Katastophenschutzes (und damit die des THWs) zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben von den Vorschriften der StVO befreit. | ||
=== Wegerecht === | === Wegerecht === | ||
Das THW darf neben Sonderrechten auch Wegerecht in Anspruch nehmen, wenn höchst Eile zum Retten von Menschleben oder bedeutende Sachwerte zu erhalten sind. | Das THW darf neben Sonderrechten auch Wegerecht in Anspruch nehmen, wenn höchst Eile zum Retten von Menschleben oder bedeutende Sachwerte zu erhalten sind. | ||
Nach [[ | Nach [[Literatur#STVO38|§38 Abs.1 StVO]] ist die Inanspruchnahme von Wegerecht durch blaues Blinklicht UND Einsatzhorn kenntlich zu machen. | ||
Es ordnet an: | Es ordnet an: | ||
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". | "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". |
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