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Die Bundesanstalt [[Technisches Hilfswerk]] besitzt zwei Hauptwerke, die die Mitwirkung (Rechte und Pflichten) ihrer Angehörigen regelt. Diese sind: | Die Bundesanstalt [[Technisches Hilfswerk]] besitzt zwei Hauptwerke, die die Mitwirkung (Rechte und Pflichten) ihrer Angehörigen regelt. Diese sind: | ||
* das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG, zuvor: THW-[[Helferrechtsgesetz]] | * das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG), zuvor: THW-[[Helferrechtsgesetz]] | ||
* die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk (THWMitwV) | * die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk (THW-Mitwirkungsverordnung - THWMitwV) | ||
Im '''Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG)''' findet man folgende Paragraphen: | Im '''Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG)''' findet man folgende Paragraphen: |