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Sprenggehilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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52 Bytes hinzugefügt ,  27. Oktober 2012
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Der '''Sprenggehilfe''' (Sp) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen]]. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sprenggehilfe in einer Fachgruppe Sprengen sind:
Der '''Sprenggehilfe''' (Sp) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen]]. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sprenggehilfe in einer Fachgruppe Sprengen sind:


* Vollendung des 18. Lebensjahres
* Vollendung des 18. Lebensjahres für Sprenggehilfe 1 bzw. 21 Jahre für Sprenggehilfe 2
* Zuverlässigkeit (im THW durch ein [[w:Führungszeugnis]] (Typ O) ohne Einträge nachgewiesen)
* Zuverlässigkeit (im THW durch ein [[w:Führungszeugnis]] (Typ O) ohne Einträge nachgewiesen)
* Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
* Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
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Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff [[Sprenghelfer]] abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach [[Literatur#BGV_C_24:_Sprengarbeiten|BGV C 24]] muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung.
Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff [[Sprenghelfer]] abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach [[Literatur#BGV_C_24:_Sprengarbeiten|BGV C 24]] muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung.
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Basisausbildung II]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Fachausbildung]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.


== Besonderheiten ==
== Besonderheiten ==
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