Bürokraten, oversight, Administratoren
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Unter Umständen darf das THW neben Sonderrechten auch das sog. [[w:Wegerecht|Wegerecht]] in Anspruch nehmen, wenn höchste Eile zum Retten von Menschleben oder bedeutenden Sachwerten nötig ist. | Unter Umständen darf das THW neben Sonderrechten auch das sog. [[w:Wegerecht|Wegerecht]] in Anspruch nehmen, wenn höchste Eile zum Retten von Menschleben oder bedeutenden Sachwerten nötig ist. | ||
Nach [[Literatur#STVO38| | Nach [[Literatur#STVO38|§38 Abs.1 StVO]] ist die Inanspruchnahme von Wegerecht durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn kenntlich zu machen. | ||
Es ordnet an: | Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". | ||
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". | |||
Blaues Blinklicht UND Einsatzhorn bedeutet allgemein, dass höchste Eile geboten ist um: | Blaues Blinklicht UND Einsatzhorn bedeutet allgemein, dass höchste Eile geboten ist um: | ||
*Menschenleben zu retten | |||
*Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden | |||
*flüchtende Personen zu verfolgen | |||
Blaues Blinklicht ALLEIN bedeutet allgemein: | Blaues Blinklicht ALLEIN bedeutet allgemein: | ||
*Warnung vor Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen | |||
*Begleitung von Fahrzeugen oder Verbänden | |||
Unabhängig von der Erlaubnis, Vorschriften der StVO nicht zu beachten, dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden! Im Zweifelsfall kann der Kraftfahrer für Unfälle, die durch die Inanspruchnahme von Sonder- und/oder Wegerecht verursacht wurden, haftbar gemacht werden. | Unabhängig von der Erlaubnis, Vorschriften der StVO nicht zu beachten, dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden! Im Zweifelsfall kann der Kraftfahrer für Unfälle, die durch die Inanspruchnahme von Sonder- und/oder Wegerecht verursacht wurden, haftbar gemacht werden. | ||