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Ist in einem [[Ortsverband]] der Bedarf an LKW-Kraftfahrern nicht durch Helfer mit vorhandenem Führerschein CE zu decken, kann auch über das THW ein Führerschein der Klasse CE erworben werden. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für die minimale Ausbildung. Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr als eine bestimmte Anzahl Fahrstunden in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen. Voraussetzung für die (Teil-) Finanzierung durch das THW ist auch, dass sich der Helfer verpflichtet, dem THW ab Erhalt des Führerscheines für fünf Jahre als [[Kraftfahrer]] zur Verfügung zu stehen. | Ist in einem [[Ortsverband]] der Bedarf an LKW-Kraftfahrern nicht durch Helfer mit vorhandenem Führerschein CE zu decken, kann auch über das THW ein Führerschein der Klasse CE erworben werden. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für die minimale Ausbildung. Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr als eine bestimmte Anzahl Fahrstunden in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen. Voraussetzung für die (Teil-) Finanzierung durch das THW ist auch, dass sich der Helfer verpflichtet, dem THW ab Erhalt des Führerscheines für fünf Jahre als [[Kraftfahrer]] zur Verfügung zu stehen. | ||
[[Kategorie:Ausbildung|Bereichsausbildung]] | [[Kategorie:Ausbildung|Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] | ||
[[Kategorie:Bereichsausbildung|Kraftfahrwesen]] | [[Kategorie:Bereichsausbildung|Kraftfahrwesen]] |
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