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Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff "Sprenghelfer" abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach '''BGV C24 (Sprengarbeiten)''' muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung. | Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff "Sprenghelfer" abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach '''BGV C24 (Sprengarbeiten)''' muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung. | ||
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Basisausbildung II]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen. | Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Basisausbildung II]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen. | ||
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