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Atemschutzgerät

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Einleitung[Bearbeiten]

Das Atemschutzgerät (Umluftunabhängiges Atemschutzgerät) kann von dafür ausgebildeten Atemschutzgeräteträgern in Situationen genutzt werden, in denen sie durch Atemgifte z.B. wie giftige Gase oder Rauch gefährdet sind. Atemgifte sind in der Luft befindliche Stoffe die die Atmung schädigen. Dazu gehören auch Gase die durch Sauerstoffverdrängung den Einsatz von Filtermasken unmöglich machen. Alle Helfer dürfen Umluftabhängige Atemschutzgeräte tragen, denn die dafür bestandene Untersuchung G26/1 ist Voraussetzung für den Dienst im THW.
Viele Helfer der Fachgruppen und Bergungsgruppen werden zusätzlich auf G26/3 untersucht und speziell als Atemschutzgeräteträger ausgebildet. Mit dieser Ausbildung dürfen Umluftunanhängige Atemschutzgeräte getragen werden. Das Gesamtgewicht darf nicht 18kg übersteigen.

Einteilung der Atemschutzgeräte*[Bearbeiten]

Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrer Schutzwirkung in Filter- und Isoliergeräte eingeteilt:

Filtergeräte wirken durch Reinigen der Einatemluft bzw. Isoliergeräte wirken durch Zufuhr von Atemluft aus dem Luftversorgungssystem

  • Filtergeräte (abhängig von der Umgebungsatmosphäre) - Atemanschluss mit Filter
  • Isoliergeräre (unabhängig von der Umgebungsatmosphäre) - Atemanschluss mit Luftversorgungssystemen


Es dürfen nur Atemschutzgeräte verwendet werden, die für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet und für das Technische Hilfswerk anerkannt sind. Teil eines jeden Atemschutzgerätes ist der Atemanschluss, der das Gerät mit den Atemwegen des Benutzers verbindet. Als Atemanschluss wird beim Technischen Hilfswerk eine Vollmaske oder eine Masken/Helmkombination verwendet.

  • Die Handhabung der Atemschutzgeräte richtet sich nach den Gebrauchsanleitungen der Hersteller.
  • Ein vorhandener Zweitanschluss darf ausschließlich für Rettungszwecke verwendet werden.

Zuordnung des Atemanschlusses*[Bearbeiten]

  • Atemanschlüsse können den Einsatzkräften persönlich zugeteilt werden und/oder Teil der Fahrzeugbeladung sein. Für Einsatzkräfte, die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, muss eine innenliegende Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeteilt werden. Die Maskenbrille muss in den zugeteilten Atemanschluss eingesetzt sein und im Einsatz und bei Übungen getragen werden. Maskenbrillen, welche über die Dichtlinie des Atemanschlusse verlaufen, sind nicht zulässig.

Gerätearten[Bearbeiten]

Halbmaske[Bearbeiten]

Die Halbmaske wird zumeist verwendet, wenn von Gefahren im Staub o.ä. ausgegangen wird. Die Maske wird dann zusammen mit einer Schutzbrille getragen.

Typische beim THW zu findene Geräte:

  • Mundschutz, Einwegmaske
  • Dräger X-plore

Vollmaske Umluftunabhängig[Bearbeiten]

Die beim THW eingesetzten Umluftunabhängigen Systeme arbeiten alle mit Überdruck. Dies hat im Gegensatz zu den Atemschutzgeräten mit Normaldruck den Vorteil, das keine Partikel durch undichte Stellen eindringen können.
Das die Geräte für Überdruck geeignet sind, erkennt man an den roten (in USA blau) Bauteilen an Lungenautomat und Atemanschluss und an dem federbelasteten Ausatemventil. Zur weiteren Sicherheit ist das Gewinde des Lungenautomaten ein Spitzgewinde 45x3m anstatt Rundgewinde.

Das THW hat Vollmasken der folgenden Hersteller beschafft:

  • MSA Ultra Elite AE
  • Dräger Panorama Nova PE
  • BartelsRieger BRK 820 A

Bestandteile[Bearbeiten]

Das umluftunabhängige Atemschutzgerät, wie es beim Technische Hilfswerk (THW) eingesetzt wird, besteht aus folgenden Komponenten:

  • Atemanschluss wird im Volksmund oft Atemschutzmaske genannt.
  • Lungenautomat
  • Grundgerät (Tragegestell mit Druckminderer)
  • Atemluftflasche

Die Komponenten lassen sich mischen, da die Verbindungen in einer Norm vorgegeben sind. Es muss aber beachtet werden, das die Warneinrichtung weiterhin vorhanden und funktionstüchtig ist. Der Hersteller BartelsRieger hat die Warneinrichtung nicht am Druckminderer, sondern am Lungenautomat.

Die Warneinrichtung reagiert bei einem Flaschendruck von unter 55 ±5 bar und gibt einen permanent anhaltenden Pfeifton von ca. 90db ab.

Einsatzdauer[Bearbeiten]

Die Einsatzdauer ist sehr stark von der Art der Aufgabe abhängig. So vervielfacht sich das Atemminutenvolumen bei starker Anstrengung gegen über dem in Ruhe.

Das Luftvolumen errechnet sich:
Flaschenvolumen * Flaschendruck / Umgebungsdruck (letzteres nur beim Bergungstauchen relevant, da sonst der Luftdruck immer ca. 1 bar )

Beispiel: 6 Liter * 300 bar ergibt ca 1670 Liter Atemluft (nicht 1800 - durch physikalische Prozesse) Bei einem Verbrauch von z.B. ca. 20 Liter pro min in Ruhe bedeutet dies einen Luftvorrat von 83 Minuten (1670 L / 20 L/min => 83 min) Luftvorrat.

Da bei Anstrengung der Atemminutenvolumen über 40 L/min ansteigen kann, und prinzipiell für den Rückmarsch der Doppelte Luftverbrauch eingerechnet werden muss. Kann sich die echte Arbeitszeit auf ein paar Minuten verkürzen. Die Typische Einsatzdauer eines Atemschutzgerätes des THW beträgt zwischen 20 und 25 min.

Zur Verdeutlichung:

  • Abgelesener Druck bei Einsatzbeginn: 305 bar
  • Nach 10 Minuten bei Ankunft an der Arbeitsstelle: 240 bar

Dies bedeutet das: 65 bar * 2 = 130 Bar Flaschendruck zusätzlich für den Rückmarsch eingeplant werden müssen. Somit ergibt sich ein Restdruck für die Arbeiten von ca. 110bar.

Wartung[Bearbeiten]

Das Atemschutzgerät wird beim Technische Hilfswerk (THW) durch den Atemschutz-Gerätewart geprüft.

Praxistipp[Bearbeiten]

Unter Atemschutz bewegt man sich oft in rutschender oder krabbelnder Weise. Um die Knie zu schützen empfiehlt sich die Verwendung von Knieschützern. Es sollte bei der Wahl der Modelle darauf geachtet werden, das diese leicht abzunehmen sind, um diese im Notfall schnell entfernen zu können. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch nicht sich krabbelnd fortzubewegen, sondern im sogenannten Seitenkriechgang, wie er auch von der Feuerwehr ausgeführt wird. Dadurch wird die Gefahr eine Herabfallens bei Löchern im Boden vermindert und ein besserer Suchradius erreicht.

Links[Bearbeiten]

* Quelle THW-Dienstvorschrift 7 Stand: 01. Januar 2008