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OV-Stab
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Der Stab des Ortsverbandes (OV-Stab) unterstützt den Ortsbeauftragten (OB) bei der Leitung des Ortsverbandes. Im OV-Stab sind folgende Funktionen vorgesehen:
- Stellvertretender Ortsbeauftragter (stv. OB) - Abwesenheitsvertreter des OB und Leiter des OV-Stabes
- Ausbildungsbeauftragter (AB) - koordiniert und überwacht die Ausbildung der Einsatzkräfte
- Verwaltungsbeauftragter (VwB) - erledigt die im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten
- Ortsjugendbeauftragter (OjB) - verantwortlich für die Jugendgruppe des OV
- Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) - Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen, Helferwerbung
- Schirrmeister (SM) - verantwortlich für die materielle Einsatzbereitschaft des OV
- OV-Koch (K) - verantwortlich für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV
- zwei Fachberater (FaBe) - beraten im Einsatz die Anforderer des THW über dessen Möglichkeiten
Die Sollstärke für einen OV-Stab mit OB und Fachberatern liegt bei 10. Je nach Größe des Ortsverbandes kann die Stärke allerdings zwischen 5 und 15 variieren. Im ersteren Fall sind die Positionen des OB, stv. OB, AB, SM und VwBe zu besetzen und alle anderen Funktionen werden in Zusatzfunktion übernommen. Im letzteren Fall werden wegen des Arbeitsaufwandes einige Funktionen mehrfach besetzt.
Im Einsatzfall bilden die Mitglieder des OV-Stabes einen LuK-Stab. Dessen Leitung hat auch der Stellvertretende Ortsbeauftragte inne.