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Gefahrgut

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MLW II mit Gefahrgutkennzeichnung

Bei Gefahrgut spricht man von Gefahrstoffen die sich im Transport im öffentlichen Verkehr befinden.

Das THW ist in der Lage Gefahrgut zu Bergen und auch zu transportieren.

Kraftfahrer mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung Kraftfahrer GGVS / ADR

Als offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die Fachgruppe Sprengen. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmittel für eine Motorsäge, Druckflaschen für das Brennschneidgerät und auch die Druckluftflaschen der Atemschutzgeräte als Gefahrgut. Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle Beförderungspapiere mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.

Weblinks

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