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Sprengberechtigter

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Version vom 27. Juli 2008, 16:30 Uhr von Helfer (Diskussion | Beiträge)
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Der Sprengberechtigte ist Helfer in der FGr. Sprengen. Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, den nur er hat das Wissen durch viele (ca. 3) Lehrgänge zu wissen wie mit Sprengstoff umgegangen wird. Der Sprenggehilfe hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich.