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Betriebsabwicklung Sprechfunk

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Grundlage für die Abwicklung des Sprechfunks im THW ist die THW DV 1-820 (Dienstvorschrift für den Digitalfunk BOS in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk).

Um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, gibt es eine Reihe von Regelungen zur Betriebssprache, zur Verkehrsabwicklung (u.a. Funkdisziplin) und eine Funkrufnamenregelung

Betriebsprache

Betriebsworte

Betriebsworte sind kurze prägnante Worte oder Wortkombination, die bestimmte Formulierungen über den Sprachfernmeldeverkehr erleichtern. In Teilen gehören sie zur Funktdisziplin.

Buchstabieren & Zählen (Taschenkarte Sprechfunk)

Aufgrund von Störgeräuschen kann es beim Buchstabieren oder der Übermittlung von Zahlen zu Missverständnissen kommen (z.B N/M; zwei/drei). Daher wird im THW die in der DIN 5009 festgelegte Buchstabiertafel verwendet. Ebenso gibt es Festlegungen für die verwendeten Ziffern.

Verkehrsabwicklung

Funkrufnamenregelung

Die Funk-Rufnamen-Regelung [FuRnR] des THW ist für das gesamte THW verbindlich. Ausgenommen ist der Sprechfunkverkehr im Binnen- und See- Funkverkehr (UKW-Sprechfunk im Schiffsverkehr). Durch diese Regelungen werden die Einheitlichkeit der Funk-Rufnamen und die taktische Erkennbarkeit von THW-Einheiten, -Teileinheiten, -Führungsstellen, - Fahrzeugen und -Personen im Sprechfunk THW-intern und mit Dritten gewährleistet. Jede THW-Einheit, -Teileinheit, Feststation, jedes Fahrzeug und jede Führungskraft sind gemäß der FuRnR verbindlich zu benennen.

Quellen/Literatur

  • Funk-Rufnamen-Regelung des THW, Stand 12.10.2021
  • Handbuch Sprechfunk im THW, Stand Oktober 2020
  • Taschenkarte Sprechfunk, Stand Dezember 2019