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Funktion

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Als Funktion und Zusatzfunktion benennt man die Aufgabe, die der jeweilige Helfer übernommen hat.

Im Gegensatz zu z.B. Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr gibt es im THW keine Dienstgrade. Das bedeutet, ein Helfer steigt nicht automatisch in seiner Weisungsbefugnis und seinem Aufgabenbereich mit der Zeit auf. Er kann sich "sprunghaft" von Funktion zu Funktion bewegen. Somit ist es z.B. möglich, das ein Zugführer wieder zum Helfer ohne weitere Funktion oder Zusatzfunktion wird.

Mit Funktion werden die Aufgaben bezeichnet, die ein Helfer hauptsächlich ausübt. Zusatzfunktion sind dagegen Funktionen, die - wie der Name vermuten lässt - zusätzlich zu der Hauptaufgabe ausgeübt werden. Beispielsweise kann ein Helfer der Bergungsgruppe 2 gleichzeitig Truppführer und Atemschutzgeräteträger sein. Truppführer ist seine Hauptaufgabe, zusätzlich ist er befähigt, unter Atemschutz zu arbeiten.

Einige Funktionen schließen bestimmte Zusatzfunktionen aus. So kann z.B. ein Gruppenführer nicht gleichzeitig Kraftfahrer sein. Die Aufgaben im Einsatz würden sich widersprechen. Auch bestimmte Zusatzfunktionen können sich gegenseitig ausschließen. Grundsätzlich kann man aber mehrere Zusatzfunktionen haben, während man nur eine Funktion ausüben kann.

Helfer ist auch eine Funktion - dafür ist die Fachausbildung als Qualifikation ausreichend. Für alle anderen Funktionen ist eine Zusatzausbildung nötig, die sehr unterschiedlichen Umfang haben kann. Die meisten Zusatzausfunktionen erfordern ebenfalls eine zusätzliche Ausbildung.

Oft beinhaltet die Zusatzaufgabe bei einer Zusatzfunktion den Umgang mit bestimmten technischen Geräten, die nicht jeder bedienen darf. Beispielsweise dürfen nur ausgebildete Sprechfunker die BOS-Funkgeräte benutzen.

Die Funktion kann man am Helfer teilweise am Dienststellungskennzeichen erkennen. Die Kennzeichen sind nicht eindeutig, da teilweise für mehrere Funktionen das selbe Dienststellungskennzeichen vergeben wird (wegen vergleichbarer Befugnisse).

Es waren Kennzeichen für Zusatzfunktionen als Abzeichen für Sonderausbildung vorgesehen. Diese waren zwar veröffentlicht, wurden jedoch noch nicht verwendet, da zum einen oft wegen mehrerer Ausbildungen mehrere Abzeichen gleichzeitig hätten benutzt werden müssen, und da zum anderen eine richtige Kennzeichnung von Führern und Unterführern mit Sonderausbildungen nicht vorgesehen war. In der aktuellen Ausführung der Bekleidungsrichtlinie sind die Abzeichen für Sonderausbildung wieder entfallen.