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Abzeichen für Sonderausbildung
Die Abzeichen für Sonderausbildung waren vorgesehen, von Helfern getragen zu werden, welche die dafür erforderliche Qualifikation nachgewiesen haben. An der THW-Bekleidung wäre jeweils nur ein Abzeichen für Sonderausbildung anstelle des Dienststellungskennzeichens "Helfer" zu tragen gewesen.
Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen hätte das für die übertragene Aufgabe bedeutsame Abzeichen getragen werden sollen.
Die Kennzeichnung eingesetzter Unterführer oder Einheitsführer wäre entfällen, da diese ausschließlich das zutreffende Dienststellungskennzeichen tragen.
Die Abzeichen für Sonderausbildungen waren zwar offiziell vorgesehen, wurden aber auch aufgrund obiger Probleme (fehlende Kennzeichnung von Führern und Unterführern, fehlende Mehrfachkennzeichnungen, zudem nur geringe Sichtbarkeit) nie flächendeckend eingesetzt. In der aktuellen Bekleidungsrichtlinie sind sie nicht mehr enthalten und dürfen somit nicht mehr getragen werden. [1]
Weitere Kennzeichnungen im THW sind Rückenschilder, Dienststellungskennzeichen und in nach örtlichen Bedürfnissen auch Kennzeichnungswesten.
Sonderfunktionen[Bearbeiten]
Abzeichen | Bedeutung | Abzeichen bis 1994 |
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ABC-Helfer, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Atemschutz und Bereichsausbildung CBRN | ||
Atemschutzgeräteträger, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Atemschutz | ||
Bootsführer | ||
Kraftfahrer, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen | ||
Maschinist z.B. für Stromerzeuger, Drucklufterzeuger, Pumpe, Separationsanlage | ||
Sanitätshelfer, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Sanitätshelfer | ||
Sprechfunker, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Sprechfunk | ||
Sprengberechtigter | ||
ist seit '94 eine Funktion im OV-Stab |
Verwaltungshelfer |