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Bereichsausbildung Atemschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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die Ausbildung wird anhand der [[Literatur#DV_7|THW-DV7]] durchgeführt.
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[[Kategorie:Ausbildung]]
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[[Kategorie:Bereichsausbildung|Atemschutz]]

Version vom 30. März 2009, 20:27 Uhr

Endlosleiter
Datei:Zentrale.jpg
Überwachungszentrale
Hammerschlaganlage

Der Atemschutz im THW wird als Bereichsausbildung durchgeführt. Sie dient dazu den für den Atemschutzgeräteträgern im THW (in den Bergungsgruppen und einigen Fachgruppen)das nötige physikalische, medizinische, psychische und technische Wissen für den Atemschutzeinsatz zu vermitteln.

Voraussetzung

Voraussetzung für diese Ausbildung sind:

  • min. 18 Jahre alt
  • max. 50 Jahre alt (gilt nur für das THW)
  • sowie eine gültige ärztliche Untersuchung G26/3

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung sind:

Großen Wert wird auch auf die praktische Ausbildung gelegt. Sie umfasst den sicheren Umgang mit dem Atemschutzgerät, Kontrolle der Preßluftatmer und deren Einsatz unter Einsatzbedingungen. Abgeschlossen wird die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger durch eine schriftliche theoretische und eine praktische Prüfung. Diese besteht aus einen Streckendurchlauf auf einer Atemschutzstrecke, der Endlosleiter, der Hammerschlaganlage, dem Fahrradergometer und einem Laufband.

Ablassen

Literatur

die Ausbildung wird anhand der THW-DV7 durchgeführt.