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Bediener Motorsäge: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Februar 2009, 14:16 Uhr
Als Motorsägenführer(in)' oder auch Kettensägenführer(in), wird eine Person bezeichnet, die durch ihre Ausbildung dazu befähigt ist, eine Kettensäge einzusetzen.
Rechtliche Grundlage
In der GUV-I 8624 der Gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des Umgangs mit einer Kettensäge belegen kann:
| Modul | Themenbereiche |
| 1 | Grundkenntnisse |
| 2 | Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung |
| 3 | Fällen und Entasten von Bäumen |
| 4 | Arbeiten im Sturm und Bruchholz |
| 5 | Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern |
| 6 | Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik |
Obligatorisch für einen Kettensägenführer ist der Besuch der Module 1 und 2. Die Module 3, 4 und 5 sind Aufbaukurse die je nach Anforderung des Tätigkeitsbereiches gewählt werden können. Modul 6 gilt als Sonderausbildung.