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Kategorie:Landesverband: Unterschied zwischen den Versionen

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Im THW gibt es acht Landes-/Länderverbände.  
Im THW gibt es acht Landes-/Länderverbände. [[:Kategorie:Landesverband Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]], [[:Kategorie:Landesverband Bayern|Bayern]] und [[:Kategorie:Landesverband Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] sind jeweils ein eigener Landesverband, die übrigen Bundesländer sind zu fünf Länderverbänden zusammengefasst.
Die Landesverbände sind jeweils in zwei Referate aufgeteilt. Es handelt sich dabei um das [[Fachreferat]] und das [[Referat Zentrale Dienste]]. Jeder Landesverband ist für eine unterschiedliche Anzahl von [[Geschäftsstelle]]n zuständig.


===Landesbeauftragter===
An der Spitze eines jeden Landes-/Länderverbandes steht der Landesbeauftragte (LB). Ihm unterstellt sind jeweils zwei Referate. Es handelt sich dabei um das [[Referat Einsatz]] und das [[Referat Ehrenamt/Zentrale Dienste]]. Direkt dem Landesbeauftragten unterstellt ist der Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation. Als Repräsentanz des Landesbeauftragten in der Fläche und damit in der Nähe der zu betreuenden [[Ortsverband|Ortsverbände]] dienen mehrere [[Geschäftsstelle]]n.
An der Spitze eines jeden Landesverbandes steht der jeweilige Landesbeauftragte.


====Länderverbände====
In Landes- bzw. Länderverbänden arbeiten meist hauptamtliche Mitarbeiter des THW. Pro Landesbeauftragten-Dienststelle sind 18, pro Geschäftsstelle sieben Stellen vorgesehen.
*Länderverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt (LV BE, BB, ST)
 
*Länderverband Bremen, Niedersachsen (LV HB, NI)
Zu den Aufgaben der LB-Dienststelle gehört die Kontaktpflege zu Partnern, Behörden, Verbänden und Organisationen auf Landesebene. In der LB-Dienststelle werden auch die Budgets für Fahrzeugbeschaffung, Bekleidung, Liegenschaften und Jugendarbeit verwaltet.  
*Landesverband Nordrhein-Westfalen (LV NW)
*Länderverband Sachsen, Thüringen (LV SN, TH)
alle weiteren Landesverbande und Länderverbände sind weiter unten, unter Artikel in der Kategorie „Landesverband“, zu finden.
[[Kategorie:Dienststelle]]


In Landes- bzw. Länderverbänden arbeiten meist Hauptamtliche Mitarbeiter des THW. Bundesweit sind rund 800 Hauptamtliche auf die Landes- bzw. Länderverbände, Bundeschulen und die Leitung in Bonn verteilt.
Bei größeren Einsätzen wird in der LB-Dienststelle ein [[Leitungs- und Koordinierungsstab]] gebildet.


Bei Großschadenslagen übernimmt ein LV (Landesverband) die Stabsarbeit durch Einsetzer, Sichter und Funker.


Zu den sonstigen Aufgaben gehört die Verwaltung des THW im jeweiligen Bundesland, sowie Planung und Organisation von Lehrgängen, Ausbildungen sowie die Budgetverteilung innerhalb des Bundeslandes.
[[Kategorie:Dienststelle]]

Version vom 22. September 2008, 22:48 Uhr

Datei:THW-LV.gif

Im THW gibt es acht Landes-/Länderverbände. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen sind jeweils ein eigener Landesverband, die übrigen Bundesländer sind zu fünf Länderverbänden zusammengefasst.

An der Spitze eines jeden Landes-/Länderverbandes steht der Landesbeauftragte (LB). Ihm unterstellt sind jeweils zwei Referate. Es handelt sich dabei um das Referat Einsatz und das Referat Ehrenamt/Zentrale Dienste. Direkt dem Landesbeauftragten unterstellt ist der Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation. Als Repräsentanz des Landesbeauftragten in der Fläche und damit in der Nähe der zu betreuenden Ortsverbände dienen mehrere Geschäftsstellen.

In Landes- bzw. Länderverbänden arbeiten meist hauptamtliche Mitarbeiter des THW. Pro Landesbeauftragten-Dienststelle sind 18, pro Geschäftsstelle sieben Stellen vorgesehen.

Zu den Aufgaben der LB-Dienststelle gehört die Kontaktpflege zu Partnern, Behörden, Verbänden und Organisationen auf Landesebene. In der LB-Dienststelle werden auch die Budgets für Fahrzeugbeschaffung, Bekleidung, Liegenschaften und Jugendarbeit verwaltet.

Bei größeren Einsätzen wird in der LB-Dienststelle ein Leitungs- und Koordinierungsstab gebildet.

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