Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Zugführer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus THWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Geglättet und ergänzt)
K (2 Kat eingefügt)
Zeile 28: Zeile 28:
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
{{Funktion-TZ}}
{{Funktion-TZ}}
[[Kategorie:Funktion]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:toexport]]
[[Kategorie:toexport]]

Version vom 18. März 2017, 22:58 Uhr

Dienststellungskennzeichen des Zugführers oder Einheitführers

Der Zugführer (ZFü) ist der Einheitsführer des Technischen Zuges.

Funktion und Stellung

Der Zugführer führt die Helfer seines Technischen Zuges. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Bergungs- und Fachgruppen die gestellten Einsatzaufgaben. Nach der Führungslehre sind das zwischen drei und fünf Gruppen. Im Einzelfall können auch bis zu sieben Gruppen bzw. Kräfte in vergleichbarer Stärke geführt werden. Bei diesen Aufgaben wird er durch den Zugtrupp unterstützt. Der Zugführer berät den Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde der ihm unterstellten Einheiten.

Andere Einheitsführer

Die Fachgruppen Führung/Kommunikation und Logistik sind keinem Technischen Zug unterordnet, daher werden die Leiter dieser Gruppen als "Leiter der Fachgruppe" bezeichnet.

Aufgaben und Ausbildung

  1. Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    1. den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    2. die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
    3. Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
  2. Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
  3. Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    1. die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    2. die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
    3. im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
    4. Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt und
    5. die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
  4. Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.

Die Ausbildung zum Zugführer erfolgt an der THW-Bundesschule am Standort Neuhausen.

Funktionen im Technischen Zug
align="center" Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
align="center" ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant