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Gefahrgut: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]]
[[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]]


Als offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die [[Fachgruppe Sprengen]]. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmittel für die [[Motorsägen]], Druckflaschen für das [[Brennschneidgerät]] und auch die [[Atemluftflaschen]] der [[Atemschutzgerät]]e als Gefahrgut.
Als offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die [[Fachgruppe Sprengen]]. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmittel für eine [[Motorsäge]], Druckflaschen für das [[Brennschneidgerät]] und auch die [[Druckluftflasche))n der [[Atemschutzgerät]]e als Gefahrgut.
Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.
Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.



Version vom 14. März 2011, 15:53 Uhr

Bei Gefahrgut spricht man von Gefahrstoffen die sich im Transport im öffentlichen Verkehr befinden.

Das THW ist in der Lage Gefahrgut zu transportieren und zu Bergen.

Kraftfahrer mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung Kraftfahrer GGVS / ADR

Als offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die Fachgruppe Sprengen. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmittel für eine Motorsäge, Druckflaschen für das Brennschneidgerät und auch die [[Druckluftflasche))n der Atemschutzgeräte als Gefahrgut. Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle Beförderungspapiere mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.

Weblinks

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