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Bediener Motorsäge: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bediener Motorsägen''' ist eine [[Zusatzfunktion]], die gemäß [[STAN]] für jeweils zwei Helfer der 1. oder 2. [[Bergungsgruppe]] vorgesehen ist. Ihre Aufgabe besteht darin Arbeiten mit der [[Motorsäge]] im Forstbereich durchzuführen, dies beinhaltet vorallem unter Spannung stehendes Holz, wie etwa umgestürzte Bäume, zu bearbeiten.
[[File:Überwinden_von_Hindernissen.jpg|thumb|Helfer beim Überwinden von Hindernissen]]
[[File:Kanisterbefuellung.JPG|thumb|Helfer des Technischen Hilfswerk beim Nachfüllen einer 2-Kammer Kombikanisters]]
 
Der '''Bediener Motorsägen''' (BedMotSä) ist eine [[Zusatzfunktion]], die gemäß [[StAN]] für jeweils zwei Helfer der [[Bergungsgruppe 1|Bergungsgruppen 1]] und [[Bergungsgruppe 2|2]] vorgesehen ist. Ihre Aufgabe besteht darin Arbeiten mit der [[Kettenmotorsäge]] durchzuführen. Dies beinhaltet unter anderem auch, unter Spannung stehendes Holz, wie etwa umgestürzte Bäume zu bearbeiten.
 
Von der Ersteinführung dieser Zusatzfunktion (ca. 2008) bis zur Umbenennung 2010 in Bediener Motorsäge wurde die Position Motorsägenführer (MotSäFü) genannt.


==Aufgaben==
==Aufgaben==
Die Aufgaben des Bediener Motosägen bestehen
Die Aufgaben des Bediener Motorsägen bestehen
*im Beabeiten einzelner umgefallener Bäume, die auch unter Spannung stehen können,
*im Bearbeiten einzelner umgefallener Bäume, die auch unter Spannung stehen können,
*im Fällen und entasten angeschlagener Bäume,
*im Fällen und Entasten einzelner angeschlagener Bäume,
*im Beseitigen von Wind-, Schnee- und Eisbruch unter Beachtung der geltenden Unvallverhütungsvorschriften,
*im Beseitigen von Wind-, Schnee- und Eisbruch unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften,
*im Überprüfen und Warten der Motorsägenausstattung seiner Teileinheit.
*im Überprüfen und Warten der Ausstattung der Kettenmotorsäge seiner [[Teileinheit]].


==Ausbildung==
==Ausbildung==
Seit Februar 2015 ist die Aus- und Fortbildung für Bediener von Kettensägen in der "THW-Dienstvorschrift 423, Nutzung von Kettensägen" <ref>[https://extranet.thw.de/SharedDocs/Downloads/THW-Extranet/DE/Verwaltung-Behoerde/Verwaltung/Rechtsgrundlagen/Kompetenzentwicklung/dv_423_2015_kettensaegen.pdf?__blob=publicationFile THW-Dienstvorschrift 423, Nutzung von Kettensägen]</ref> geregelt.


Um die Funktion des Bediener Motorsägen zu bekleiden ist es vorasusetzung, dass man über die [[Bereichsausbildung]] zum Bediener Motorsägen das Modul C oder über eine externe Ausbildung das Modul 4 gemäß GUV-I 8624 erlangt hat.
Um die Funktion des Bediener Motorsägen zu bekleiden ist es Voraussetzung, dass man über die [[Bereichsausbildung]] zum Bediener Motorsägen das Modul B oder über eine externe Ausbildung das Modul B gemäß DGUV Information 214-059<ref>[http://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Feuerwehr/Informationen/DGUV-Information_214-059__Ausbildung-Arbeiten_mit_der_Motorsäge_2014_.pdf DGUV Information 214-059]</ref> erlangt hat. Die Inhalte der THW-Ausbildung und der DGUV-Regelung wurden weitestgehend angeglichen, um eine Vereinfachung und Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung zu schaffen.
 
Eine Übersicht über den Ausbildungsinhalt sowie den THW Motorsägen-Module und den GUV-Modulen liefert die folgende Tabelle.
Das THW hat den internen Ausbildungsabschnitten zugeschnitte Module geschaffen, die inhaltsgleich den zugeordneten GUV-Modulen sind. Ausbildungen gemäß GUV werden daher vom THW bis zum Modul 5 anerkannt.


{|{{Prettytable}}
{|{{Prettytable}}
  |bgcolor="#B3B7FF"|GUV-Modul
  |bgcolor="#B3B7FF"|DGUV-Modul
  |bgcolor="#B3B7FF"|Themenbereiche
  |bgcolor="#B3B7FF"|Themenbereiche
  |bgcolor="#B3B7FF"|THW-Modul
  |bgcolor="#B3B7FF"|THW-Modul
  |bgcolor="#B3B7FF"|Erwerb der Module im THW
  |bgcolor="#B3B7FF"|Erwerb der Module im THW
  |-
  |-
  |rowspan="2" style="text-align:center"|1
  |style="text-align:center"|-
  |rowspan="2"|Grundkenntnisse
|Grundkenntnisse, Bearbeiten von Bauholz am Boden
|style="text-align:center"|FA
  |[[Fachausbildung]] der [[Bergungsgruppe]]n oder [[Fachgruppe Elektroversorgung]]
|-
  |style="text-align:center"|A
  |style="text-align:center"|A
  |[[Grundausbildung]]
|Arbeiten im Trümmergelände, Stechschnitte durch Decken
|style="text-align:center"|A
  |[[Bereichsausbildung]] Bediener Motorsägen, Modul A
  |-
  |-
  |style="text-align:center"|B
  |style="text-align:center"|B
  |[[Basisausbildung II]] der [[Bergungsgruppe]] oder [[Fachgruppe Elektroversorgung]]
  |Entasten von liegenden Bäumen, Fällen von Bäumen
|-
  |style="text-align:center"|B
|style="text-align:center"|2
  |[[Bereichsausbildung]] Bediener Motorsägen, Modul B
|Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung
  |rowspan="3" style="text-align:center"|C
  |rowspan="3"|[[Bereichsausbildung]] Bediener Motorsägen
  |-
  |-
  |style="text-align:center"|3
  |style="text-align:center"|C
  |Fällen und Entasten von Bäumen
  |Sägearbeiten auf Hubarbeitsbühnen/Drehleitern
|style="text-align:center"|C
|[[Bereichsausbildung]] Bediener Motorsägen, Modul C
  |-
  |-
|style="text-align:center"|4
|Arbeiten im Sturm und Bruchholz
|-
|style="text-align:center"|5
|Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern
  |style="text-align:center"|D
  |style="text-align:center"|D
  |Extern
  |Stückweises Abtragen von Bäumen
|-
  |style="text-align:center"|-
  |style="text-align:center"|6
  |nicht vorgesehen
|Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik
  |
  |}
  |}


Eine Ausbildung im THW in dem Modul D ist nicht vorgesehen, da das Arbeiten in Hubarbeitskörben keine obligatorische THW-Tätigkeit darstellt und die Bergungsgrupen über keine Hubarbeitsbühnen verfügen. Diese Ausbildung kann aber extern geschehen und wird daraufhin vom THW anerkannt.
Das Modul FA kann auch durch Helfer anderer [[Einheit|Einheiten]] als den genannten absolviert werden.


Eine Ausbildung im GUV-Modul 6 ist im im THW generell nicht vorgesehen, da dies nicht in den THW Aufgabenbereich fällt und auch keine dementsprechende Technik vorgehalten wird. Eine derartige Ausbildung wir daher auch nicht vom THW anerkannt.
Eine Ausbildung im THW in dem Modul C ist nicht notwendig, um als Bediener Motorsägen qualifiziert zu sein, da im THW in der Regel keine Drehleitern und Hubarbeitsbühnen vorhanden sind.


==Motorsägenschein==
Eine Ausbildung im DGUV-Modul D ist im im THW nicht vorgesehen, da das stückweise Abtragen von Bäumen keine Einsatzoption des THW darstellt. Diese Ausbildung kann aber extern absolviert werden und wird vom THW anerkannt.


Näheres zur Bereichsausbildung zum Bediener Motorsägen regeln entsprechende Vorschriften.<ref>[https://extranet.thw.de/THW-Extranet/DE/Kompetenzentwicklung/Ausbildungsstufe-II/Bereichsausbildung/Bediener-Motorsaegen/bediener_motorsaegen_node.html Ausbildungsunterlagen im THW-Extranet]</ref>


==THW-Motorsägenschein==
Auf Grund der Nachweispflicht über den Ausbildungsstand hat das THW den sogenannten THW-Motorsägenschein eingeführt. Auf diesen etwa Scheckkarten großen Ausweis ist der Ausbildungsstand des Inhabers vermerkt. Der Schein ist nur in Verbindung mit dem [[Dienstausweis|THW-Dienstausweis]] gültig und muss stets bei Arbeiten mit der Kettenmotorsäge mitgeführt werden. Der THW-Motorsägenschein verliert seine Gültigkeit, wenn die jährliche Unterweisung nicht dokumentiert ist.


==Weblinks==
==Einzelnachweise==
*[http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8624.pdf PDF der GUV-I 8624 der Gesetzlichen Unfallkasse]
<references />
*[http://www.thw.bund.de/cln_035/nn_1304664/Extranet/Content/Ausbildung__Kompetenzentwicklung/Basisausbildung2/Bereichsausbildung/Bediener__Motorsaegen/Bediener__Motorsaegen__ExtraDok.html EXTRANET Ausbildungsunterlagen Bediener Motorsäge]
*[http://www.thw.bund.de/Extranet/Content/Ausbildung__Kompetenzentwicklung/Basisausbildung2/Bereichsausbildung/Bediener__Motorsaegen/Vergleich__GUV__THW__Anlage,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Vergleich_GUV_THW_Anlage.pdf EXTRANET Vergleich der THW Ausbildungsmodule und der GUV-Module]
 


{{Funktion-TZ}}
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
{{Funktion-TZ}}
[[Kategorie:Aus- und Fortbildung]]
[[Kategorie:Bereichsausbildung]]
[[Kategorie:Holzbearbeitung]]

Aktuelle Version vom 13. März 2017, 22:18 Uhr

Helfer beim Überwinden von Hindernissen
Helfer des Technischen Hilfswerk beim Nachfüllen einer 2-Kammer Kombikanisters

Der Bediener Motorsägen (BedMotSä) ist eine Zusatzfunktion, die gemäß StAN für jeweils zwei Helfer der Bergungsgruppen 1 und 2 vorgesehen ist. Ihre Aufgabe besteht darin Arbeiten mit der Kettenmotorsäge durchzuführen. Dies beinhaltet unter anderem auch, unter Spannung stehendes Holz, wie etwa umgestürzte Bäume zu bearbeiten.

Von der Ersteinführung dieser Zusatzfunktion (ca. 2008) bis zur Umbenennung 2010 in Bediener Motorsäge wurde die Position Motorsägenführer (MotSäFü) genannt.

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Aufgaben des Bediener Motorsägen bestehen

  • im Bearbeiten einzelner umgefallener Bäume, die auch unter Spannung stehen können,
  • im Fällen und Entasten einzelner angeschlagener Bäume,
  • im Beseitigen von Wind-, Schnee- und Eisbruch unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften,
  • im Überprüfen und Warten der Ausstattung der Kettenmotorsäge seiner Teileinheit.

Ausbildung[Bearbeiten]

Seit Februar 2015 ist die Aus- und Fortbildung für Bediener von Kettensägen in der "THW-Dienstvorschrift 423, Nutzung von Kettensägen" [1] geregelt.

Um die Funktion des Bediener Motorsägen zu bekleiden ist es Voraussetzung, dass man über die Bereichsausbildung zum Bediener Motorsägen das Modul B oder über eine externe Ausbildung das Modul B gemäß DGUV Information 214-059[2] erlangt hat. Die Inhalte der THW-Ausbildung und der DGUV-Regelung wurden weitestgehend angeglichen, um eine Vereinfachung und Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung zu schaffen.

DGUV-Modul Themenbereiche THW-Modul Erwerb der Module im THW
- Grundkenntnisse, Bearbeiten von Bauholz am Boden FA Fachausbildung der Bergungsgruppen oder Fachgruppe Elektroversorgung
A Arbeiten im Trümmergelände, Stechschnitte durch Decken A Bereichsausbildung Bediener Motorsägen, Modul A
B Entasten von liegenden Bäumen, Fällen von Bäumen B Bereichsausbildung Bediener Motorsägen, Modul B
C Sägearbeiten auf Hubarbeitsbühnen/Drehleitern C Bereichsausbildung Bediener Motorsägen, Modul C
D Stückweises Abtragen von Bäumen - nicht vorgesehen

Das Modul FA kann auch durch Helfer anderer Einheiten als den genannten absolviert werden.

Eine Ausbildung im THW in dem Modul C ist nicht notwendig, um als Bediener Motorsägen qualifiziert zu sein, da im THW in der Regel keine Drehleitern und Hubarbeitsbühnen vorhanden sind.

Eine Ausbildung im DGUV-Modul D ist im im THW nicht vorgesehen, da das stückweise Abtragen von Bäumen keine Einsatzoption des THW darstellt. Diese Ausbildung kann aber extern absolviert werden und wird vom THW anerkannt.

Näheres zur Bereichsausbildung zum Bediener Motorsägen regeln entsprechende Vorschriften.[3]

THW-Motorsägenschein[Bearbeiten]

Auf Grund der Nachweispflicht über den Ausbildungsstand hat das THW den sogenannten THW-Motorsägenschein eingeführt. Auf diesen etwa Scheckkarten großen Ausweis ist der Ausbildungsstand des Inhabers vermerkt. Der Schein ist nur in Verbindung mit dem THW-Dienstausweis gültig und muss stets bei Arbeiten mit der Kettenmotorsäge mitgeführt werden. Der THW-Motorsägenschein verliert seine Gültigkeit, wenn die jährliche Unterweisung nicht dokumentiert ist.

Einzelnachweise[Bearbeiten]


Funktionen im Technischen Zug
align="center" Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
align="center" ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant