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Gefahrgut: Unterschied zwischen den Versionen

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[[File:THW MLW2 Gefahrgut Anh NEA.jpg|thumb|[[MLW]] II mit Gefahrgutkennzeichnung]]
Bei '''Gefahrgut''' spricht man von '''Gefahrstoffen''' die sich im Transport im öffentlichen Verkehr befinden.
Bei '''Gefahrgut''' spricht man von '''Gefahrstoffen''' die sich im Transport im öffentlichen Verkehr befinden.


Das THW ist in der Lage Gefahrgut zu transportieren und zu Bergen.  
Das THW ist in der Lage Gefahrgut zu Bergen und auch zu transportieren.  


[[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]]
[[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]]


Als offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die [[Fachgruppe Sprengen]]. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmittel für die [[Motorsägen]], Druckflaschen für das [[Brennschneidgerät]] und auch die [[Atemluftflaschen]] der [[Atemschutzgerät]]e als Gefahrgut.
Offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird, sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die [[Fachgruppe Sprengen]]. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmitteln für eine [[Motorsäge]], Druckflaschen für das [[Brennschneidgerät]] und auch die [[Druckluftflasche]]n der [[Atemschutzgerät]]e als Gefahrgut.
Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet [[Gefahrgutbegleitpapier]]e mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.
Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mitzuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.
 
Bei Einsätzen mit Gefahrgut bzw. Gefahrstoffen orientieren sich die [[Helfer]] die [[GAMS-Regel]].


==Weblinks==
==Weblinks==
* Gefahrgutsymbole: [[c:Category:ADR_images]]
{{CommonsCat|ADR_images}}
* [[w:Liste_der_UN-Nummern]]
 
[[Kategorie:Einsatz]]
[[Kategorie:Einsatz]]
[[Kategorie:Gefahr]]

Aktuelle Version vom 24. März 2017, 00:39 Uhr

MLW II mit Gefahrgutkennzeichnung

Bei Gefahrgut spricht man von Gefahrstoffen die sich im Transport im öffentlichen Verkehr befinden.

Das THW ist in der Lage Gefahrgut zu Bergen und auch zu transportieren.

Kraftfahrer mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung Kraftfahrer GGVS / ADR

Offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird, sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die Fachgruppe Sprengen. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmitteln für eine Motorsäge, Druckflaschen für das Brennschneidgerät und auch die Druckluftflaschen der Atemschutzgeräte als Gefahrgut. Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, aktuelle Beförderungspapiere mitzuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.

Bei Einsätzen mit Gefahrgut bzw. Gefahrstoffen orientieren sich die Helfer die GAMS-Regel.

Weblinks[Bearbeiten]

Vorlage:CommonsCat