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==Sonderregelung== | ==Sonderregelung== | ||
Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.<ref>http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/feuerwehrfuehrerschein/default.asp?ComponentID=263701&SourcePageID=27561</ref> | |||
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Im August 2011 wurde im Bundesland Schleswig-Holstein eine neue Ausnahmeregelung entworfen, die Kraftfahren der Klasse B (PKW bis 3,5t zGG) das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t erlaubt.<ref>http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=70977</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 7. Dezember 2022, 10:03 Uhr
Im THW gibt es den Helfer mit der Zusatzfunktion Kraftfahrer und den hauptamtlichen Mitarbeiter Kraftfahrer. Dieser Artikel beschreibt ersteres.
Allgemein[Bearbeiten]
Der Kraftfahrer ist eine Zusatzfunktion im Technischen Zug und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig. Laut Stärke- und Ausstattungsnachweisung gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:
- Kraftfahrer BE (für Fahrzeuge bis 3,5t mit Anhänger, z.B. PKW)
- Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. Gerätekraftwagen)
- Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit Dieseltank)
- Kraftfahrer Hägglunds (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)
Aufgaben[Bearbeiten]
Der Kraftfahrer hat:
- das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
- das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
- Schäden und Verluste zu melden.
- auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
- auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
- technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
- die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.
Qualifikation[Bearbeiten]
- hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
- Führerschein entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
- Grundausbildung und Ausbildung für die Funktion (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
- Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 1
- Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
- jährliche Teilnahme an der Kraftfahrerbelehrung
Sonderregelung[Bearbeiten]
Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.[1]
Im August 2011 wurde im Bundesland Schleswig-Holstein eine neue Ausnahmeregelung entworfen, die Kraftfahren der Klasse B (PKW bis 3,5t zGG) das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t erlaubt.[2]
Quelle[Bearbeiten]
Funktionen im Technischen Zug | |
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