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OV-Stab: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Sollstärke für einen OV-Stab mit OB und Fachberatern liegt bei 10. Je nach Größe des Ortsverbandes kann die Stärke allerdings zwischen 5 und 15 variieren. Im ersteren Fall sind die Positionen des OB, stv. OB, AB, SM und VwHe zu besetzen und alle anderen [[Funktion]]en werden in [[Zusatzfunktion]] übernommen. Im letzteren Fall werden wegen des Arbeitsaufwandes einige Funktionen mehrfach besetzt.
Die Sollstärke für einen OV-Stab mit OB und Fachberatern liegt bei 10. Je nach Größe des Ortsverbandes kann die Stärke allerdings zwischen 5 und 15 variieren. Im ersteren Fall sind die Positionen des OB, stv. OB, AB, SM und VwHe zu besetzen und alle anderen [[Funktion]]en werden in [[Zusatzfunktion]] übernommen. Im letzteren Fall werden wegen des Arbeitsaufwandes einige Funktionen mehrfach besetzt.


Im Einsatzfall bilden die Mitglieder des OV-Stabes einen [[Leitungs- und Koordinierungsstab|LuK-Stab]]. Dessen Leitung hat auch der Stellvertretende Ortsbeauftragte inne.
Im Einsatzfall bilden die Mitglieder des OV-Stabes einen [[Leitungs- und Koordinierungs-Stab|LuK-Stab]]. Dessen Leitung hat auch der Stellvertretende Ortsbeauftragte inne.


[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]

Version vom 1. Januar 2008, 22:43 Uhr

Der Stab des Ortsverbandes (OV-Stab) unterstützt den Ortsbeauftragten (OB) bei der Leitung des Ortsverbandes. Im OV-Stab sind folgende Funktionen vorgesehen:


  • zwei Fachberater (FaBe) - beraten im Einsatz die Anforderer des THW über dessen Möglichkeiten

Die Sollstärke für einen OV-Stab mit OB und Fachberatern liegt bei 10. Je nach Größe des Ortsverbandes kann die Stärke allerdings zwischen 5 und 15 variieren. Im ersteren Fall sind die Positionen des OB, stv. OB, AB, SM und VwHe zu besetzen und alle anderen Funktionen werden in Zusatzfunktion übernommen. Im letzteren Fall werden wegen des Arbeitsaufwandes einige Funktionen mehrfach besetzt.

Im Einsatzfall bilden die Mitglieder des OV-Stabes einen LuK-Stab. Dessen Leitung hat auch der Stellvertretende Ortsbeauftragte inne.