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Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit''' (BÖ) wurde vor 2008 als ''Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖH)'' bezeichnet. Oft trifft man noch auf die alte Bezeichnung.
 
== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
Der '''Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit''' (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im [[Ortsverband]] eingebunden und nicht nur für die interne sondern auch [[externe Öffentlichkeitsarbeit]] zuständig. Das heißt:
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im [[Ortsverband]] eingebunden und nicht nur für die interne, sondern auch für die externe [[Öffentlichkeitsarbeit]] zuständig.
<br>Das heißt: Der BÖ unterstützt den [[Ortsbeauftragter|Ortsbeauftragten]] sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.


Der unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören die [[Helferwerbung]], [[Pressearbeit]], Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen, Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem [[Stellvertretender Ortsbeauftragter|Stellvertretenden Ortsbeauftragten]], durch andere [[Helfer]] des Ortsverbandes zeitlich begrenzt unterstützt werden.


Zu diesen Maßnahmen gehören die [[Helferwerbung]], [[Pressearbeit]], Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen,Vorträgen und Festen.
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Für diese Tätigkeiten kann der BÖH auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem [[Stellvertretender Ortsbeauftragter|Stellvertretenden Ortsbeauftragten]], durch andere [[Helfer]] des Ortsverbandes zeitbegrenzt unterstützt werden.


== Qualifikation ==
== Qualifikation ==
=== persönliche Voraussetzungen ===
=== persönliche Voraussetzungen ===


Der/die Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit sollte neben einem sicheren Auftreten, kontaktfreudig, einfühlsam und ideenreich sein, sich aber auch gegenüber der Presse durchsetzten und diese auch überzeugen können. Auch die Ausdrucksfähigkeit und das Organisationstalent spielen hierbei eine nicht unbedeutende Rolle.
Der/die Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit sollte neben einem sicheren Auftreten kontaktfreudig, einfühlsam und ideenreich sein, sich aber auch gegenüber der Presse durchsetzen und diese auch überzeugen können. Auch die Ausdrucksfähigkeit und das Organisationstalent spielen hierbei eine nicht unbedeutende Rolle.


=== Lehrgänge und Prüfungen ===
=== Lehrgänge und Prüfungen ===
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* Stab 28, [http://www.thw-lernsystem.de/lms/frontend/lehrgangskatalog_lerninhalte.php?Id_Modul=453 Modul FL Printmedien]
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==Weblinks==


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[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
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[[Kategorie:Öffentlichkeitsarbeit]]
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[[Kategorie:Verwaltung]]
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Aktuelle Version vom 7. März 2021, 16:41 Uhr

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) wurde vor 2008 als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖH) bezeichnet. Oft trifft man noch auf die alte Bezeichnung.

Aufgaben[Bearbeiten]

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne, sondern auch für die externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Das heißt: Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen, Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖ auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeitlich begrenzt unterstützt werden.

Qualifikation[Bearbeiten]

persönliche Voraussetzungen[Bearbeiten]

Der/die Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit sollte neben einem sicheren Auftreten kontaktfreudig, einfühlsam und ideenreich sein, sich aber auch gegenüber der Presse durchsetzen und diese auch überzeugen können. Auch die Ausdrucksfähigkeit und das Organisationstalent spielen hierbei eine nicht unbedeutende Rolle.

Lehrgänge und Prüfungen[Bearbeiten]

THW-spezifische Kenntnisse der Öffentlichkeitsarbeit können in diversen Lehrgängen (z.B. bei Siglinde Schneider-Fuchs) erworben werden.

Lehrgänge[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Funktionen im Ortsverband (außer Einheiten)
THW.svg Ortsbeauftragter | stellvertretender Ortsbeauftragter | Fachberater
Ausbildungsbeauftragter | Verwaltungsbeauftragter | Ortsjugendbeauftragter | Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Schirrmeister | Koch | Leiter THW-Führungsstelle | Kraftfahrer | Sprechfunker | Baufachberater | Helfersprecher
Ausbilder und Prüfer Grundausbildung | Prüfungsleiter Grundausbildung | Sicherheitsbeauftragter | SvP-Gefahrengut
Befähigte Person | Psychosoziale Fachkraft | THW-Peer | Atemschutz-Gerätewart | Bereichsausbilder | IT-Betreuer