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Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Sprengberechtigte ist Helfer in der FGr. Sprengen.
Der Sprengberechtigte ist Helfer in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].
Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, den nur er hat das Wissen durch viele (ca. 3) Lehrgänge zu wissen wie mit Sprengstoff umgegangen wird.
Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, da nur er das notwendige Fachwissen durch (ca. 3) Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik nach dem [[w:Sprengstoffgesetz]] nachgewiesen hat.
Der [[Sprenggehilfe]] hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich.
Der [[Sprenggehilfe]] hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich.
===Siehe auch===
* [[w:Sprenberechtigter]]
[[Kategorie:Verbesserung nötig!]]

Version vom 28. Juli 2008, 22:18 Uhr

Der Sprengberechtigte ist Helfer in der FGr Sprengen. Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, da nur er das notwendige Fachwissen durch (ca. 3) Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik nach dem w:Sprengstoffgesetz nachgewiesen hat. Der Sprenggehilfe hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich.

Siehe auch