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Warndreieck
Das Warndreieck wird zur Absicherung von Unfall- oder Gefahrenstellen verwendet. Laut § 53 a StVZO muss jedes mehrspurige Fahrzeug in Deutschland ein Warndreieck mitführen.
Das Warndreieck besteht aus drei rot zurückstrahlenden Balken und einem standsicheren Fuß.
Verwendung[Bearbeiten]
Zur Absicherung einer Unfall- oder Gefahrenstelle im Straßenverkehr wird das Warndreieck am Fahrbahnrand aufgestellt.
Man entnimmt das Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone der Verpackung und entfaltet es vollständig. Um zu verhindern, dass man es später vergisst, legt man die Verpackung auf den Fahrersitz. Nun geht man, das Warndreieck vor sich tragend, am äußersten Fahrbahnrand dem Verkehr entgegen. Hierbei ist eine Warnweste zu tragen.
Die nötige Entfernung zur Unfall- oder Gefahrenstelle ergibt sich aus der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten. Mindestens soll ein Abstand von 200m zur Gefahrenstelle eingehalten werden. Dieser Abstand verlängert sich unter Umständen vor/hinter Kuppen, Senken und Kurven.
Tipps:
- Hilfreich ist es, auf Autobahnen den Abstand der Leitpfosten (Abstand je 50 m) zu zählen.
- Auf Schnellstraßen und Autobahnen kann es sinnvoll sein, zur Überbrückung des Abstandes zur Unfall- oder Pannenstelle ein zweites Warndreieck einzusetzen.
- Sobald ein weiteres Warndreieck zur Verfügung steht, sollte bei Straßen mit Gegenverkehr auch dieser entsprechend gewarnt werden.
- Bei der Rückkehr zur Unfall- oder Pannenstelle sollte man wieder am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn gehen.