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Kraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

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===Allgemein===
==Allgemein==
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Der '''Kraftfahrer''' ist für die Einsatzfähigkeit, des ihm zugeteilten Einsatz[[:Kategorie:Fahrzeuge|fahrzeuges]] zuständig.
Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit, des ihm zugeteilten; Einsatzfahrzeuges zuständig.
 
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==Aufgaben==
===Aufgaben===
Der Kraftfahrer hat:
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Der Kraftfahrer hat:<br/br>
# das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
:  1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
#* das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
:: - das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
#* Schäden und Verluste zu melden.
:: - Schaden und Verluste zu melden.
#* auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
:: - auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
# auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
: 2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
# [[Technischer Dienst|technischen Dienst]] der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
: 3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
# die Ausgabe und Rücknahme von [[:Kategorie:Ausstattung|Gerät und Material]] durchzuführen und zu dokumentieren.
: 4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.
 
===Qualifikation===
==Qualifikation==
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# hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
:1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
# Führerschein der Klasse B bzw. CE (je nach Positionierung)
:2. Führerschein der Klasse B bzw. CE (je nach Positionierung)
# [[Basisausbildung I]] & [[Basisausbildung III|III]] (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen) [[Bereichsausbildung]] Kraftfahrer Teil 1 und 2
:3. Basisausbildung I&III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen) Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1&2
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