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Landesjugendleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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124 Bytes hinzugefügt ,  7. November 2006
→‎Aufgaben: Organisation des Landesjugendlagers
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== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
Der '''Landesjugendleiter''' ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den [[Landesjugendausschuss#Delegiertenschlüssel|Delegiertenschlüssel]] für den [[Landesjugendausschuss]] fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt.
Der '''Landesjugendleiter''' ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den [[Landesjugendausschuss#Delegiertenschlüssel|Delegiertenschlüssel]] für den [[Landesjugendausschuss]] fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt.
Eine weitere Aufgabe des Landesjugendleiters ist die Organisation des [[Landesjugendlager]]s für das jeweilige Bundesland


== Sonstiges ==
== Sonstiges ==
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