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(→Aufgaben: Organisation des Landesjugendlagers) |
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== Aufgaben == | == Aufgaben == | ||
Der '''Landesjugendleiter''' ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den [[Landesjugendausschuss#Delegiertenschlüssel|Delegiertenschlüssel]] für den [[Landesjugendausschuss]] fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt. | Der '''Landesjugendleiter''' ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den [[Landesjugendausschuss#Delegiertenschlüssel|Delegiertenschlüssel]] für den [[Landesjugendausschuss]] fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt. | ||
Eine weitere Aufgabe des Landesjugendleiters ist die Organisation des [[Landesjugendlager]]s für das jeweilige Bundesland | |||
== Sonstiges == | == Sonstiges == | ||
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