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Geschlossener Verband: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach §27 StVO werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' erkenntbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges [[:Kategorie:Fahrzeuge|Fahrzeug]] angesehen.
Nach [[Literatur#STVO27|§27 StVO]] werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' erkenntbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges [[:Kategorie:Fahrzeuge|Fahrzeug]] angesehen.
Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]).
Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]).


Der Verband muß als solcher zu erkennen sein. Dies wird im [[Technisches Hilfswerk|Technischen Hilfswerk]] durch blaue Flaggen an allen Fahrzeugen sowie eine grüne Flagge am letzten Fahrzeug der Kolonne erreicht.
Der Verband muß als solcher zu erkennen sein. Dies wird im [[Technisches Hilfswerk|Technischen Hilfswerk]] durch blaue Flaggen an allen Fahrzeugen sowie eine grüne Flagge am letzten Fahrzeug der Kolonne erreicht.


Ab einer Fahrzeuganzahl von 30 muß ein Verband genehmigt werden.
[[Kategorie:Einsatz]]
[[Kategorie:Einsatz]]
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