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Jugendbetreuer: Unterschied zwischen den Versionen

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108 Bytes hinzugefügt ,  21. Dezember 2019
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== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
Der '''Jugendbetreuer''' (JB) ist für die Jugendarbeit im [[Ortsverband]] zuständig.
Der '''Ortsjugendbeauftragte''' (OJB)-ehemals Jugendbetreuer- ist für die Jugendarbeit im [[Ortsverband]] zuständig.


Er betreut die [[Junghelfer]] und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem [[Ausbildungsbeauftragter|Ausbildungsbeauftragten]] abgesprochen. Die aktiven [[Helfer]] des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung.
Er betreut die [[Junghelfer]] und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem [[Ausbildungsbeauftragter|Ausbildungsbeauftragten]] abgesprochen. Die aktiven [[Helfer]] des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung.
Der Jugendbetreuer soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf.  
Der Ortsjugendbeauftragte soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf.  


Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.
Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.


Bezüglich des [[THW-Jugend|THW-Jugend e.V.]] ist der Jugendbetreuer der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem [[Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit]] (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.
Bezüglich des [[THW-Jugend|THW-Jugend e.V.]] ist der Ortsjugendbeauftragte der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem [[Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit]] (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.


== Qualifikation ==
== Qualifikation ==
=== persönliche Voraussetzungen ===
=== persönliche Voraussetzungen ===


Der Jugendbetreuer muss gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen können. Erzieherische Aus- oder Vorbildungen oder Erfahrungen sind wünschenswert, jedoch kein Muss.
Der Ortsjugendbeauftragte muss gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen können und über keine relevanten Vorstrafen verfügen. Erzieherische Aus- oder Vorbildungen oder Erfahrungen sind wünschenswert, jedoch kein Muss.


=== Lehrgänge und Prüfungen ===
=== Lehrgänge und Prüfungen ===
Der Jugendbetreuer muss zwei Lehrgänge absolviert haben, um endgültig berufen zu werden.
Der Ortsjugendbeauftragte muss zwei Lehrgänge absolviert haben, um endgültig berufen zu werden.


Nach OV-[[Stärke- und Ausstattungsnachweisung|StAN]] sind das folgende Lehrgänge:
Nach OV-[[Stärke- und Ausstattungsnachweisung|StAN]] sind das folgende Lehrgänge:
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