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Gabelstapler: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim THW wird zur Berechtigung zum Führen das Geländegabelstaplers der erfolgreiche Abschluss eines speziellen Lehrganges benötigt. Der "Gabelstaplerschein" aus der Wirtschaft ist nicht Ausreichend.
Beim THW wird zur Berechtigung zum Führen das Geländegabelstaplers der erfolgreiche Abschluss eines speziellen Lehrganges benötigt. Der "Gabelstaplerschein" aus der Wirtschaft ist nicht Ausreichend.


In der [[Fachgruppe Ölschaden]] ist ein Gabelstapler in der [[StAN]] erhalten. In der 1. [[Bergungsgruppe]] ist auch ein Gabelstapler enthalten, dieser muss aber [[Fremdbeschaffung|Fremdbeschafft]] werden.
In der [[Fachgruppe Ölschaden]] ist ein Gabelstapler in der [[StAN]] erhalten. In der [[Bergungsgruppe 1]] ist auch ein Gabelstapler vorgesehen, sofern ein [[Abstützsystem Holz]] vorhanden; ist dieser muss aber [[Fremdbeschaffung|fremdbeschafft]] werden.
Manche [[Bergungsräumgerät]]e der [[Fachgruppe Räumen]] verfügen auch über eine Palettengabel, die Fahrzeuge gelten aber nicht als Gabelstapler.
Manche [[Bergungsräumgerät]]e der [[Fachgruppe Räumen]] verfügen auch über eine Palettengabel, die Fahrzeuge gelten aber nicht als Gabelstapler.


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