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[[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]] | [[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]] | ||
Offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird, sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die [[Fachgruppe Sprengen]]. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmitteln für eine [[Motorsäge]], Druckflaschen für das [[Brennschneidgerät]] und auch die [[Druckluftflasche]]n der [[Atemschutzgerät]]e als Gefahrgut. | |||
Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] | Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mitzuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern. | ||
Bei Einsätzen mit Gefahrgut bzw. Gefahrstoffen orientieren sich die [[Helfer]] die [[GAMS-Regel]]. | Bei Einsätzen mit Gefahrgut bzw. Gefahrstoffen orientieren sich die [[Helfer]] die [[GAMS-Regel]]. |
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