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Unter '''Alarmierung''' versteht man eine verbindliche | Unter '''Alarmierung''' versteht man im engeren Sinne eine verbindliche Anforderung von Einsatzkräften oder - mitteln. Dies kann zum einen der Herstellung der Einsatzbereitschaft dienen oder zum anderen der Heranfürhung notwendiger Ergänzungs- bzw. Reservekräfte. Die Alarmierung kann auf unterschiedlichen Wegen, auf unterschiedliche Arten und durch unterschiedliche Stellen erfolgen. Im weiteren Sinne ist unter Alarmierung auch die Bevölkerungswarnung zu verstehen. | ||
[[Kategorie:Einsatz]] | [[Kategorie:Einsatz]] | ||
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