Alarmierung: Unterschied zwischen den Versionen

336 Bytes hinzugefügt ,  25. April 2014
Allgemeine Definition erweitert.
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(Allgemeine Definition erweitert.)
Zeile 1: Zeile 1:
Unter '''Alarmierung''' versteht man eine verbindliche Aufforderung an die entsprechenden Kräfte, ihre Einsatzbereitschaft herzustellen.
Unter '''Alarmierung''' versteht man im engeren Sinne eine verbindliche Anforderung von Einsatzkräften oder - mitteln. Dies kann zum einen der Herstellung der Einsatzbereitschaft dienen oder zum anderen der Heranfürhung notwendiger Ergänzungs- bzw. Reservekräfte. Die Alarmierung kann auf unterschiedlichen Wegen, auf unterschiedliche Arten und durch unterschiedliche Stellen erfolgen. Im weiteren Sinne ist unter Alarmierung auch die Bevölkerungswarnung zu verstehen.  
 
[[Kategorie:Einsatz]]
[[Kategorie:Einsatz]]
153

Bearbeitungen