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Kraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

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300 Bytes hinzugefügt ,  9. August 2011
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==Sonderregelung==
==Sonderregelung==
Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.<ref>http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/feuerwehrfuehrerschein/default.asp?ComponentID=263701&SourcePageID=27561</ref>
Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.<ref>http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/feuerwehrfuehrerschein/default.asp?ComponentID=263701&SourcePageID=27561</ref>
Im August 2011 wurde im Bundesland Schleswig-Holstein eine neue Ausnahmeregelung entworfen, die Kraftfahren der Klasse B (PKW bis 3,5t zGG) das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t erlaubt.<ref>http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=70977</ref>
==Quelle==
==Quelle==
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