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Gefahrgut: Unterschied zwischen den Versionen

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1 Byte hinzugefügt ,  14. März 2011
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[[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]]
[[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]]


Als offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die [[Fachgruppe Sprengen]]. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmittel für die [[Motorsägen]], Druckflaschen für das [[Brennschneidgerät]] und auch die [[Atemluftflaschen]] der [[Atemschutzgerät]]e als Gefahrgut.
Als offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die [[Fachgruppe Sprengen]]. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmittel für eine [[Motorsäge]], Druckflaschen für das [[Brennschneidgerät]] und auch die [[Druckluftflasche))n der [[Atemschutzgerät]]e als Gefahrgut.
Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.
Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.


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