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Leitkegel sind verbreitete Hilfsmittel zur Verkehrssicherung. | Leitkegel sind verbreitete Hilfsmittel zur Verkehrssicherung. | ||
Sie werden u.a. als Absperrgerät für Arbeits-, Schaden- und Unfallstellen eingesetzt. Leitkegel (Zeichen 610) gehören gemäß | Sie werden u.a. als Absperrgerät für Arbeits-, Schaden- und Unfallstellen eingesetzt. Leitkegel (Zeichen 610) gehören gemäß § 43 StVO zu den Verkehrseinrichtungen. Die Gestaltung ist durch das Bundesministerium für Verkehr festgelegt.[1] Demnach sind sie voll retroreflektierend auszuführen, mit Ausnahme der 30 cm hohen Leitkegel. Bei diesen sind fluoreszierende rote Ringe ausreichend. | ||
Leitkegel sind in folgenden Größen für unterschiedliche Zwecke zugelassen: | Leitkegel sind in folgenden Größen für unterschiedliche Zwecke zugelassen: | ||
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