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Erste Hilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der [[Basisausbildung I]] ist die erfolgreiche Teilname an einem mindestens 16 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Kontrolle muss der Helferanwärter zur Prüfung einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können.
[[File:Recovery position.jpg|thumb|Stabile Seitenlage]]
Im Rahmen der [[Grundausbildung]] ist die erfolgreiche Teilname an einem mindestens 16 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Kontrolle muss der Helferanwärter zur Prüfung einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können.


Der Erste-Hilfe-Kurs sollte dann möglichst alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Dies ist aber keine Pflicht und wird daher auch nicht Kontrolliert.
Der Erste-Hilfe-Kurs sollte dann möglichst alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Dies ist aber keine Pflicht und wird daher auch nicht Kontrolliert.


Ein aktuelles Training sollte insbesondere aktuell erfolgen, da seit 2007 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien gelehrt werden. (u.a. 30:2 und neue Stab.Seitenlage)
Ein aktuelles Training sollte insbesondere aktuell erfolgen, da seit 2007 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien gelehrt werden. (u.a. 30:2 bei HLW und die neue stabile Seitenlage)


Weitergehende Qualifikationen, wie die [[w:Sanitätsausbildung]]en A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie [[w:Rettungssanitäter]] oder [[w:Rettungsassistent|-assistent]] werden natürlich auch anerkannt.
Weitergehende Qualifikationen, wie die [[w:Sanitätsausbildung]]en A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie [[w:Rettungssanitäter]] oder [[w:Rettungsassistent|-assistent]] werden natürlich auch anerkannt.
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