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Warndreieck: Unterschied zwischen den Versionen

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43 Bytes entfernt ,  23. September 2008
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Das Warndreieck wird zur Absicherung von Unfall- oder Gefahrenstellen verwendet. Laut § 53 a StVZO muß jedes mehrspurige Fahrzeug ein Warndreieck mitführen.
'''Das Warndreieck''' wird zur Absicherung von Unfall- oder Gefahrenstellen verwendet. Laut § 53 a StVZO muß jedes mehrspurige Fahrzeug in Deutschland ein Warndreieck mitführen.


Das Warndreieck besteht aus drei rot rückstrahlenden Balken und einem standsicheren Fuß.
Das Warndreieck besteht aus drei rot rückstrahlenden Balken und einem standsicheren Fuß.




Verwendung [Bearbeiten]
'''Verwendung'''


Zur Absicherung einer Unfall- oder Gefahrenstelle im Straßenverkehr wird das Warndreieck am Fahrbahnrand aufgestellt.
Zur Absicherung einer Unfall- oder Gefahrenstelle im Straßenverkehr wird das Warndreieck am Fahrbahnrand aufgestellt.


    * Dazu entnimmt man das Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone seiner Verpackung und entfaltet es vollständig. Um zu verhindern, dass man es später vergisst,   sollte man die Verpackung auf den Fahrersitz legen.
Man entnimmt das Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone der Verpackung und entfaltet es vollständig.
    * Nun geht man, das Warndreieck vor sich tragend, am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn (wenn vorhanden: hinter einer Leitplanke) dem Verkehr entgegen. Hierbei ist eine Warnweste zu tragen.
Um zu verhindern, dass man es später vergisst, legt man die Verpackung auf den Fahrersitz.
    * Die nötige Entfernung zur Unfall- oder Gefahrenstelle ergibt sich aus der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten (vor/hinter Kuppen, Senken und Kurven). Mindestens soll jedoch ein Abstand von 200m zur Gefahrenstelle eingehalten werden.
Nun geht man, das Warndreieck vor sich tragend, am äußersten Fahrbahnrand dem Verkehr entgegen. Hierbei ist eine Warnweste zu tragen.
Die nötige Entfernung zur Unfall- oder Gefahrenstelle ergibt sich aus der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten.
Mindestens soll ein Abstand von 200m zur Gefahrenstelle eingehalten werden.
Dieser Abstand verlängert sich unter Umständen vor/hinter Kuppen, Senken und Kurven.
 
          
          
        
        


Tips:         
Tips:         
     * Hilfreich ist es, dabei auf Autobahnen den Abstand der Leitpfosten (Abstand je 50 m) zu zählen.
     * Hilfreich ist es, auf Autobahnen den Abstand der Leitpfosten (Abstand je 50 m) zu zählen.
     * Auf Schnellstraßen und Autobahnen kann es sinnvoll sein, zur Überbrückung des Abstandes zur Unfall- oder Pannenstelle ein zweites Warndreieck einzusetzen.
     * Auf Schnellstraßen und Autobahnen kann es sinnvoll sein, zur Überbrückung des Abstandes zur Unfall- oder Pannenstelle ein zweites Warndreieck einzusetzen.
     * Sobald ein weiteres Warndreieck zur Verfügung steht, sollte bei Straßen mit Gegenverkehr auch dieser entsprechend gewarnt werden.
     * Sobald ein weiteres Warndreieck zur Verfügung steht, sollte bei Straßen mit Gegenverkehr auch dieser entsprechend gewarnt werden.
     * Bei der Rückkehr zur Unfall- oder Pannenstelle sollte man wieder am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn gehen.
     * Bei der Rückkehr zur Unfall- oder Pannenstelle sollte man wieder am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn gehen.
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