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Im Rahmen der [[Basisausbildung I]] ist ein mindestens 16 Stunden umfassender Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Prüfung muss jeder Helfer einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können. Der | Im Rahmen der [[Basisausbildung I]] ist ein mindestens 16 Stunden umfassender Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Prüfung muss jeder Helfer einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können. | ||
Der Kurs sollte dann entweder alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Eine Kontrolle dafür gibt es aber nicht. | |||
Weitergehende Qualifikationen, wie die [[w:Sanitätsausbildung]]en A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie [[w:Rettungssanitäter]] oder [[w:Rettungsassistent|-assistent]] werden natürlich auch anerkannt. | Weitergehende Qualifikationen, wie die [[w:Sanitätsausbildung]]en A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie [[w:Rettungssanitäter]] oder [[w:Rettungsassistent|-assistent]] werden natürlich auch anerkannt. | ||