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Sitzschlinge

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Die Sitzschlinge dient zum behelfsmässigen Ablassen von Personen, wenn keine weiteren Rettungsmittel wie Rettungsgurt oder Rettungssitzgurt zu Verfügung steht. Sie ist in zwei Varianten bekannt. Bei der ersten Variante wird das Seil zu einem großem 'M' zwischen der Brust des Helfers und dem Boden gelegt. Bei der zweiten Variante wird noch eine weitere Schlaufe dazu gelegt. Nun werden die einzelnen Stränge zusammen gelegt und ungefährt bei 2/3 der Länge wird mit allen Strängen ein Sackstich gebunden. Nun ist die Sitzschlinge fertig. Der nun zu sichernden führt seine Beine in jeweils eine der zwei großen Schlaufen. Die übrigen Schlaufe bei der ersten Variante wird nun um die Schulter und den Kopf gelegt. Bei der zweiten Variante wird dies symmetrisch ebenfalls mit der noch übrigen Zweiten Schlaufe getan. Bei beiden Varianten besteht die Gefahr, dass eine bewusstlose oder bewusstlos werdende Person "herausklappt". Daher ist die Sitzschlinge bei solchen Fällen nict anzuwenden.

Auch mit Hilfe einer Bandschlinge (ca. 2m Länge) und eines HMS-Karabinerhakens kann ein provisorischer Sitzgurt angefertigt werden. Dazu wird die Bandschlinge hinter dem Rücken gehalten und eine Schlaufe zwischen den Beinen nach vorne gezogen, während zwei Schlauben links und rechts auf Gürtelhöhe seitlich nach vorne gezogen werden. Auf der Vorderseite wird die Konstruktion mit einem HMS-Karabinerhaken verbunden.