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Helm
Im THW wird seit 2005 ein Helm nach DIN EN 443 verwendet. Dieser erfüllt damit auch die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren C 53. Wurde zunächst von der Firma Dräger der HPS 4100 verwendet so wird seit der Modellumstellung von Dräger der HPS 4300 verwendet. Vor 2005 kam ein Industrieschutzhelm nach EN 397 zum Einsatz.
Im Vergleich zu einem Feuerwehrhelm wurde beim THW-Helm der Schutz vor mechanischen Gefahren höher bewertet als der Schutz vor Hitze. Der Helm verträgt extreme Kälte genau so gut wie Hitze und könnte sogar in der Maschine gewaschen werden.
Es gibt im THW keine offizelle Helmkennzeichnung, da der Kunststoff des Helmes von angebrachten Aufklebern beeinträchtigt werden kann.
Ergänzungsausstattung[Bearbeiten]
Verschiedene Ergänzungsausstattungen fügen dem Helm zusätzliche Schutzwirkungen hinzu.
Nackenschutz[Bearbeiten]
Ein Nackenschutz schützt vor herabfallenden Gegenständen und Flüssigkeiten und somit auch vor Regen. Verschiedene Modelle z.B. aus Leder, Wolle oder Nomex sind im Handel erhältlich.
Visier[Bearbeiten]
Die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren C 53 empfiehlt außerdem die Verwendung eines Gesichtsschutzes. Mit einem Visier wird das ganze Gesicht geschützt. Visiere gibt es in Form eine transparenten Plexiglasscheibe oder als engmaschiges Gitter. Das Visier mir einer Plexiglasscheibe sollte nach Möglichkeit am besten außen kratzfest und innen antibeschlagbeschichtet sein um im Einsatz auch nach einiger Zeit noch freie Sicht zu haben. Ein Nachteil des Visiers ist bei beengten Verhältnissen seine Sperrigkeit. Das Visier mit dem engmaschigen Gitter kann weder verkratzen noch beschlagen, darf aber nur beim Einsatz an der Kettensäge verwendet werden.
Ein Visier stellt einen Gesichtsschutz dar. Da kleine Teile am Visier vorbei die Augen erreichen können, muss ggf. zusätzlich eine Schutzbrille getragen werden.
Der Einsatzhelm verfügt über Aufnahmepunkte für Visiere.
Schutzbrille[Bearbeiten]
Eine Schutzbrille nach EN 166 ist im Vergleich zum Visier schneller angelegt und weniger sperrig. Sie schützt aber nur die Augen des Trägers und stellt daher nur einen Augenschutz dar. Ggf. muss gleichzeitig ein Gesichtsschutz, also ein Visier getragen werden.
Kopfleuchte[Bearbeiten]
Am THW-Helm ist bereits eine Lampenhalterung für eine Kopfleuchte nach StAN angebracht. Viele handelsübliche explosionsgeschützte Lampen können darin angebracht werden. Für weitere sind im Handel Adapter erhältlich.
Die Lampenhalterung verfügt über eine Sollbruchstelle, so dass diese bei einem Hängenbleiben mit der Lampe/Halterung vom Helm abbricht. Damit werden Verletzungen beim Träger vermieden.
Gehörschutz[Bearbeiten]
Beim aktuellen Einsatzhelm ist keine Halterung für Gehörschutz mehr vorhanden. Es müssen also z.B. Gehörschutzstöpsel getragen werden, wenn Gehörschutz notwendig ist.
Aufgabenspezifische Helme[Bearbeiten]
Bei Arbeiten mit Motorkettensägen kann ein spezieller Helm mit Gittervisier und Gehörschutz verwendet werden. Alternativ muss der Einsatzhelm mit einem Augenschutz (Schutzgitter-Visier) versehen und Gehörschutz getragen werden.
Bei Arbeiten mit technischem Ortungsgerät wird ein alternativer Helm getragen, an welchem die Kopfhörer des Ortungsgerätes angebracht werden können.
Arbeiten im, am und auf dem Wasser[Bearbeiten]
- Ein mit Wasser vollgelaufener Helm zieht einen Helfer nicht unter Wasser. Über Wasser läuft das Wasser aus dem Helm heraus, unter Wasser ist das Wasser im Helm genau so schwer wie das Wasser um einen herum. Es ergibt sich somit kein Auf- oder Abtrieb.
- Bei einem Sturz ins Wasser bremst der Helm die Geschwindigkeit aufgrund der Oberfläche und Wölbung beim Auftreffen auf die Wasseroberfläche stark ab. Daher verfügt der Kinnriemen über eine Sollbruchstelle, die bei einer definierten Kraft den Riemen öffnet, wodurch vermieden wird, dass gefährliche Verletzungen auftreten.
Der Einsatzhelm ist daher bei Arbeiten am Wasser zu tragen, der Kinnriemen ist zu schließen. Er kann weggelassen werden, wenn kein Kopfschutz notwendig ist.[1]
Praxistipps[Bearbeiten]
- Wird der Helm abgenommen, so sollte er an der linken Seite an der Koppel oder am Gürtel getragen werden, um stets griffbereit zu sein.
Helmgenerationen[Bearbeiten]
ab ca. 1975 | Kopfhandleuchtenhalterung besteht aus einem Metallplättchen | |
ab ca. 1988 | Fa. Voss | Kopfhandleuchtenhalterung aus Kunststoff |
ab ca. 1998 | Fa. Casco | Helm hat keine Regenrinne mehr, Halterung ragt in das Helminnere hinein |
ab 2005 | Fa. Dräger Safety | Modell HPS 4100, erster Helm nach EN 443 |
ab ca. 20xx | Fa. Dräger Safety | Modell HPS 4300[2] |
Normen und Vorschriften[Bearbeiten]
Referenzen[Bearbeiten]
- ↑ Richtlinie über die Bekleidung und Kennzeichnung im Technischen Hilfswerk, Seite 75
- ↑ http://www.ace-markenshop.com/thw-produkte.11085.0.html