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Ortsverbands-Unterkunft
Als Ortsverbands-Unterkunft (OVU) werden die Standorte – also das Grundstück mit Dienstgebäude und die Fahrzeughallen - der THW-Ortsverbände bezeichnet. Die Größe der Unterkünfte ist im Musterraumbedarfsplan geregelt.
Dienstgebäude[Bearbeiten]
Das Dienstgebäude beherbergt die Büros für den Ortsbeauftragen, seinen Stellvertreter, Zugführer, Ausbildungsbeauftragten, Schirrmeister und Verwaltungshelfer. Der Unterrichtsraum dient gleichzeitig als Aufenthaltsraum. Ein Werk- und Übungsraum kann ggf. als zweiter Unterrichtsraum genutzt werden. Viel Platz brauchen auch die Umkleideräume samt Sanitärbereich. Im Dienstgebäude sind auch eine Küche, mit der die Helfer bei Ausbildungsveranstaltungen oder im Rahmen von Einsätzen verpflegt werden können, und weitere Funktionsräume untergebracht.
Nicht zu vergessen ist der Jugendraum. Er bietet der Jugendgruppe die Möglichkeit, einen Raum für sich zu haben, der sich nicht wie die anderen Räume an den Bedürfnissen einer Einsatzorganisation ausrichtet.
Je nach Soll-Anzahl der aktiven Helfer gibt es drei unterschiedliche Soll-Größen der Dienstgebäude.
Fahrzeughallen[Bearbeiten]
Eine oder mehrere Hallen dienen der Unterbringung der Ausstattung. Die Größe richtet sich nach den im Ortsverband dislozierten Einheiten. Für jede Teileinheit gibt es einen vorgesehenen Platzbedarf. Anhänger ohne Spezialaufbau sollen üblicherweise außerhalb der Hallen stehen.
Freifläche[Bearbeiten]
Je nach Soll-Größe des Ortsverbandes ist auch die Soll-Grundstücksgröße unterschiedlich. Für die Helfer stehen 12 bis 24 Parkplätze zur Verfügung.
Entwicklung[Bearbeiten]
Oft führt der veraltete Musterraumbedarfsplan zu Problemen. Viele Einheiten sind noch gar nicht veranschlagt, da sie erst im Zuge des Komponentenmodells aufgestellt wurden. Auch die Raumaufteilung und die Parkplatzflächen erfüllen nicht mehr den Bedarf heutiger Umstände (Frauenquote, Hygienebestimmungen für die Küche, mehr Helfer mit Auto).
Seit 2007 werden die Unterkünfte von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zentral verwaltet. Vorher gab es sowohl bundeseigene als auch gemietete, gepachtete und zur Verfügung gestellte Unterkünfte.
Musterbau[Bearbeiten]
Seit etwa 2007 greift das THW auf einen Musterbau zurück. Dieser Musterbau beinhaltet das Dienstgebäude in drei verschiedenen Typen I, II und III und die Fahrzeughalle. Die drei Dienstgebäude unterscheiden sich nur in der Größe des Unterrichts- und des Umkleideraumes. Die Fahrzeughalle kann je nach Zahl der benötigten Rolltore beliebig breit gebaut werden. Dadurch erzielt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erhebliche Einsparungen in der Gebäudeplanung.
In Schleswig-Holstein gibt es zwei Musterbauten. Der erste ist ein Prototyp und dient als Unterkunft für den Ortsverband Pinneberg. Der zweite Musterbau wurde im März 2011 vom Ortsverband Ahrensburg bezogen und ist ein Typ I.
Im Geschäftsführerbereich Hamburg wird aktuell für den Ortsverband Hamburg-Altona ein Musterbau der Größe Typ III mit zusätzlicher Raumkapazität errichtet.
Im Geschäftsführerbereich Hannover ist seit September 2006 der Ortsverband Burgdorf in einem Musterbau zu bewundern[1].
Der Musterbau Typ I hat ein 452[2] m² großes Hauptgebäude. Typ II und III sind entsprechend größer.
Referenz[Bearbeiten]
Commons: Buildings of the Technisches Hilfswerk – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien