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Helmkennzeichnung

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THW-Helm mit dem "A" als Kennzeichnung eines Atemschutzgeräteträgers

Feuerwehren und Hilfsorganisationen verwenden Helmkennzeichnungen um Funktionen (Atemschutzgeräteträger) oder Führungsausbildungen (z.B. Gruppenführer) zu kennzeichnen.

In den einzelnen Bundesländer sind die Kennzeichnungen verschieden. Eine Übersicht findet sich hier.

In den meistens Bundesländer besteht diese Helmkennzeichnung der Führungsausbildung aus verschiedenen Strichen am Helm laufen. Diese kennzeichnen die Ausbildung des Helmträgers, nicht jedoch seine Funktion. Beispiel: auf einem Löschgruppenfahrzeug rücken 3 Gruppenführer und 2 Zugführer aus.

Diese soll nach einer Empfehlung des Verbandes der Feuerwehren durch verschiedene Kennzeichnungswesten erfolgen.

Beispiel: auf einem Löschgruppenfahrzeug rücken 3 Gruppenführer und 2 Zugführer aus. Nur ein Gruppenführer übernimmt die Aufgabe des Gruppenführers des Fahrzeuges. Dieser Gruppenführer legt die entsprechende Kennzeichnungsweste an.

mögliche Kennzeichnungen[Bearbeiten]

  1. Die Kennzeichnung mit den Namen des Trägers, dieser sollten unterhalb der Lampenhalterung angebracht werden.
  2. Die Kennzeichnung der Ausbildung des Trägers, hier gibt es verschiedenen Ausbildungen und Kennzeichnungen:
    • Die Kennzeichnung von Atemschutzgeräteträgern mit einem "A" oder einem roten Punkt analog zur Feuerwehr
    • Die Kennzeichnung von Sanitätshelfer mit einem "S" oder einem blauen Punkt analog zur Feuerwehr
    • Die Kennzeichnung von Führungsausbildungen (Truppführer, Gruppenführer, Zugführer). Dazu existieren zwei Modelle:
      • Die Kennzeichnung mit kurzen senkrechten Strichen, analog nach den Dienststellungskennzeichen.
      • Die Kennzeichnung mit umlaufenden waagerechten Strichen, wie es bei der Feuerwehr üblich ist.

Es ist bei allen Veränderungen am Helm sicher zu stellen, das diese vom Hersteller freigegeben sind.

Bekleidungsrichtlinie[Bearbeiten]

In der Bekleidungsrichtlinie vom Stand Jan. 2009 ist nur der THW-Zahnrad als Heimkennzeichnung angegeben.