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Diskussion:Maschinist

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berufliche Qualifikation zum Einspeisen[Bearbeiten]

Nach meinem Stand darf man auch ohne berufliche Qualifikation im Niederspannungs-Elektrobereich Strom Einspeisen. Man darf "nur" nicht die Verbindung zwischen NEA und Stromnetz aufbauen. So wurde es im Münsterland 2005 (Stromausfall durch zuviel Schnee) praktiziert und an der BuS gelehrt. Wo steht nun das es anders ist ?--Thiemo Schuff (Diskussion) 16:18, 8. Mai 2014 (CEST)

Zum Einspeisen gehöhren mehrere Schritte
  1. Feststellung der Fehlerfreiheit und Funktion der Schutzeinrichtungen der elektrischen Anlage(betrifft eigentlich nur Einspeiung in ein Haus)
  2. Herstellung der Verbindung zwischen Generator und Einspeisepunkt
  3. Schaltung und Betreiben des Generators in den Einspeisebetrieb
Alle Punkte dürfen nur durch eine qualifizierte Elektrofachkraft vorgenommen werden, aber: Die Elektrofachkraft kann den elektronischen Laien An- und Einweisen, und das theoretisch in allen Punkten(Jedoch haftet sie auch dafür).
Warum der MaschSEA nicht einspeisen darf? Der Lehrgang befähigt nur zum Betrieb der Generatoren mit der Schutzmaßnahmen Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern. Ab dem Punkt wo auf Einpeisung umgeschaltet wird, ist der Iso-Wächter abgeschaltet und somit auch die Schutzmaßnahme nicht mehr vorhanden. --Daugl (Diskussion) 18:13, 10. Mai 2014 (CEST)
PS: meine Quellen sind der MaschSEA Lehrgang 04/2014, eine MaschNEA/Befähigte Person Elektro und ein Elektriker. --Daugl (Diskussion) 18:15, 10. Mai 2014 (CEST)
Moin, meine Quelle ist der Gleiche Lehrgang, allerdings ca Mai 2009. Vermutlich hat sich zwischenzeitlich was geändert oder es wurde vorher von vielen falsch verstanden. Ich habe noch die Unterlagen Version 1.03 von Matthias Korth, kannst du mir deine neueren geben ?--Thiemo Schuff (Diskussion) 18:54, 10. Mai 2014 (CEST)
Ich habe hier Version 1.05 v. Matthias Korth, allerdings nur in Papierform. Ich kann es dir bei Bedarf gerne einscannen, falls du aber auf die Einspeisung hinaufwillst, darauf wird nirgendwo in den Unterlagen eingegangen(hab eben die ~50 Seiten überflogen). --Daugl (Diskussion) 00:56, 11. Mai 2014 (CEST)
Moin, in der 1.03 steht auch nichts zu dem Thema drin. Sollte das einscannen keine Umstände verursachen, würde ich mich über die neuere Version freuen. --Thiemo Schuff (Diskussion) 09:19, 12. Mai 2014 (CEST)
Es ist sinnvoll hier erstmal zu klären, worum es genau geht. Einen Inselbetrieb mit Schutzart Erdung kann prinzipiell auch eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten vornehmen, insbesondere wenn wie beim THW üblich vorkonfektionierte Leitungen und Verbraucher verwendet werden. Beispiele in der Wirtschaft ist der Landanschluss eines Schiffes. Die Definition eines entsprechenden Ausbildungsprofils und der Eignungsprüfung des (Fach)helfers werden allerdings seitens der THW-Leitung abgelehnt.
Beim Einspeisen in ein Haus, z.B. die Versorgung der Unterkunft über eine Einspeisesteckdose, gilt dies entsprechend.
Einspeisen in das Verbundnetz ist davon deutlich abzugrenzen. Insbesondere liegt beim THW-Helfer i.A. keine Schaltberechtigung vor. Diesem entspricht auch die Praxis, wo Schalthandlungen am Verbundnetz nur von Mitarbeitern der EVU vorgenohmen werden. -- Jörg Sonnenberger