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Dienstanzug
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Der Dienstanzug wurde 1977[1] eingeführt und besteht aus einer lichtblauen Uniformjacke sowie einer schieferblauen Hose bzw. einem schieferblauen Rock. Herren erhalten dazu einen blaugrauen Binder.
Hierzu werden schwarze Halbschuhe und ein weißes Hemd bzw. eine weiße Bluse getragen. Als Kopfbedeckung dient optional eine Dienstmütze.
Kennzeichnungen[Bearbeiten]
Auf der rechten Brustseite wird das Dienststellungskennzeichen angebracht. Auf der linken Seite, auf der Patte der Brusttasche wird das Namensschild (graviertes Messing) getragen.
Orden und Ehrenzeichen, wie zum Beispiel das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks, werden im verkleinerten Original auf der Bandschnalle unmittelbar oberhalb der linken Brusttasche getragen.
In Originalgröße werden die Orden und Ehrenzeichen auf der senkrechten Naht unterhalb der Brusttasche, oberhalb des mittleren Schließknopfes getragen (z.B. das THW-Helferzeichen).
Orden trägt man im Original nur am Tage der Verleihung, auf Anordnung des Präsidenten bei besonderen THW-Anlässen, bei Staatsempfängen und Staatsakten und bei besonderen privaten Anlässen (z.B. Hochzeiten, bei denen ausdrücklich das Tragen von Orden erwünscht ist).
Zusätzlich dürfen am Dienstanzug anerkannte w:Sportabzeichen im Original getragen werden, auch wenn kein festlicher Anlass vorliegt.
Praxistipp[Bearbeiten]
Ob nur die höchste verliehene Stufe von mehrstufigen Auszeichnungen, z.B. dem THW-Ehrenzeichen, getragen wird, bestimmt der jeweilige Stiftungserlass. Für das THW-Helferzeichen in Gold bzw. Gold mit Kranz legt die Bekleidungsrichtlinie fest, dass nur die höherwertige Auszeichnung zu tragen ist.