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Absturz
Absturz[Bearbeiten]
Ein Absturz ist ein Unfall, der durch einen Fall aus einer höheren Position zustand kommt.
Gefahrenstellen und Auftreten[Bearbeiten]
- Sturz von Leitern oder Gerüsten
- Arbeiten auf Gebäuden oder anderen Bauwerken
- Benutzung von Fluggeräten
- Arbeiten an oder über Abgründen / Löchern
- Als Folgereaktion von Panik möglich
Folgen von Abstürzen[Bearbeiten]
Bereits Stürze aus niedrigen Höhen können ernste Folgen haben. Diese sind abhängig von Absturzhöhe, Auftrefffläche, auftreffende Körperteile und vielen mehr.
Als mögliche Verletzungen können auftreten:
- Bruch von Wirbeln und Knochen
- innere Verletzungen
- Schädelfrakturen
- Stichverletzungen durch gebrochene Knochen
- Gehirnerschütterung
- Prellungen
- viele mehr....
Schutz[Bearbeiten]
Um Abstürze zu verhindern ist die Eigensicherung sehr wichtig. Schutz ist möglich durch:
Normen[Bearbeiten]
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften in Deutschland sind unter anderem:
Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ BGV A 1 (bisherige VBG 1) § 33 Abs. 3 Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ BGV C 22 (bisherige VBG 37) § 12 Abs. 3 Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz BGR 198 (bisherige ZH 1/709) Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten BGR 199 (bisherige ZH 1/710)